AboAbonnieren

SteuererklärungMit diesen drei Tipps spart man vor dem Jahreswechsel noch Geld

Lesezeit 3 Minuten

Bei den Ausgaben zum Jahresende kann es sich lohnen, bereits an die kommende Steuererklärung zu denken.

Köln – Das Jahr neigt sich dem Ende – letzte Gelegenheit, noch einmal gezielt Geld auszugeben, um Steuern zu sparen. Nur wer seine Ausgaben clever plant, mindert sein steuerpflichtiges Einkommen – und holt bei der Steuererklärung 2021 mehr Geld raus. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) verrät drei Tipps, wie sich vor dem Jahreswechsel noch einige Vorteile ausnutzen lassen.

Handwerkerkosten aufteilen

Zum Jahresende kann es sich nochmal lohnen, in sein Zuhause zu investieren. Denn der Staat fördert den Handwerkseinsatz im Haushalt in einer selbst genutzten Immobilie. Ob Renovierungs- oder Austauscharbeiten oder die Reparatur von Haushaltsgeräten wie Wasch- oder Spülmaschinen: 20 Prozent der jeweils anfallenden Lohnkosten können steuerlich geltend gemacht werden. Steuerlich begünstigt sind allerdings nur die reinen Handwerkerleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten sowie der Verbrauchsmittel, nicht aber die Materialkosten, so der VLH-Verein. Und die Ersparnis ist auf 1200 Euro im Jahr begrenzt.

Höchstgrenze für den Beruf

Bei beruflichen Anschaffungen gibt es den Steuerexperten zufolge einen wichtigen Punkt zu beachten: Wenn die Kosten für eine beruflich bedingte Anschaffung den Betrag von 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer) übersteigen, kann der Kauf nicht auf einmal in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden. „Die Ausgabe wird in diesem Fall über die wahrscheinliche Nutzungsdauer verteilt und so über einen längeren Zeitraum abgeschrieben“, so die Experten.

„Wer sich 2021 bei den Handwerkerkosten der maximal absetzbaren Summe von 1200 Euro nähert, sollte überlegen, ob er umfangreichere Tätigkeiten nicht auf zwei aufeinander folgende Jahre verteilen kann“, empfehlen die VLH-Experten. Auf diese Weise würde eventuell in keinem der beiden Jahre der Höchstbetrag überschritten, sodass die Kosten jeweils in vollem Umfang geltend gemacht werden können. Eine andere Möglichkeit wäre, mit den Handwerkern eine Vereinbarung zu treffen, dass ein Auftrag zwar in diesem Jahr ausgeführt, die entsprechende Zahlung aber auf zwei Jahre verteilt wird.

Aber Achtung: Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass in der Handwerkerrechnung die Arbeitskosten aufgeführt sind und der Betrag nicht bar bezahlt, sondern überwiesen wird.

Krankheitskosten ansammeln

Krankheitskosten wie zum Beispiel Ausgaben für Medikamente, Zahnersatz, eine neue Brille oder ein Hörgerät, lassen sich als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Allerdings erst, wenn diese Ausgaben eine nach Auffassung des Gesetzgebers zumutbare Belastung überschreiten. Diese orientiert sich individuell an Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl.

Das könnte Sie auch interessieren:

Die VLH-Experten raten deshalb, die Krankheitskosten in einem Jahr anzuhäufen, um die Zumutbarkeitsgrenze zu überwinden und den Fiskus an den Kosten zu beteiligen. „Vereinfacht gesagt: Man kann all das mit in die Rechnung einbeziehen, was der Arzt verordnet, die Krankenkasse aber nicht bezahlt hat“, so die Steuerexperten. Wer die Zumutbarkeitsgrenze sicher überspringen will und 2021 schon viele Krankheitskosten tragen musste, kann laut VLH bis zum Jahresende „ruhig noch weitere Aufwendungen draufsatteln“. So ist es vielleicht möglich, die neue Brille noch bis Silvester anzuschaffen. Eventuell lassen sich auch Therapiekosten bereits 2021 berappen, selbst wenn die Behandlung erst 2022 abgeschlossen wird, heißt es.

Werbungskosten: Geld für den Job ausgeben

Jeder Beschäftigte kann pro Jahr pauschal 1000 Euro Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das ist der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Das heißt: Erst die Ausgaben, die über den 1000 Euro liegen, machen sich richtig bezahlt. Es kann sich also lohnen, Kosten vorzuziehen. „Wer privat ein neues Notebook, Smartphone oder ein ähnliches Gerät kaufen will, das er auch beruflich nutzt, der sollte das noch in diesem Jahr tun“, raten die VLH-Experten. Dasselbe gelte für die Anschaffung von Büromaterialien oder teuren Fachbüchern. Auch Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer, eine beruflich bedingte Zweitwohnung oder die Fahrten zur Arbeit können dazu zählen.