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Fragen und AntwortenWas tun, wenn die Firma sich nicht an 3G hält

Lesezeit 3 Minuten

Die 3G-Regeln stellen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Herausforderungen.

Köln – Seit einem Monat gilt in Deutschland am Arbeitsplatz die 3G-Pflicht. Demnach müssen Beschäftigte zu Arbeitsantritt entweder geimpft, getestet oder genesen sein. Auch Vorgesetzte müssen sich an die 3G-Regeln halten. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren. Doch welche Rechte haben Beschäftigte, wenn ihr Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht nicht erfüllt? Ein Überblick:

Was tun, wenn die Firma 3G nicht umsetzt?

„Grundsätzlich ist es ratsam, mit Beanstandungen immer zuerst den internen Weg zu gehen und das direkte Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen“, sagt Martina Benecke, Professorin für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg. „Dabei wäre es hilfreich, wenn Beschäftigte zugleich eine konstruktive Problemlösung parat haben.“ Bleibt das Gespräch ohne Wirkung, wäre der zweite Schritt, sich an den Betriebs- bzw. Personalrat zu wenden. Denn geht es um den Gesundheitsschutz, hat eine solche Interessenvertretung Mitbestimmungsrechte. Allerdings haben vor allem kleinere Firmen keinen Betriebs- oder Personalrat. Ist das der Fall und reagiert der Arbeitgeber nicht auf Beschwerden, können sich Beschäftigte an das örtliche Gesundheitsamt wenden.

Darf man bei 3G-Verstößen die Arbeit verweigern?

„Grundsätzlich dürfen Beschäftigte bei einem Verstoß gegen zwingend geltende Arbeitsschutzregelungen die Arbeit einstellen bzw. verweigern. Allerdings ist das mit erheblichem rechtlichen Risiko verbunden“, sagt Benecke. Dies gelte ohnehin nur in Fällen, in denen der Beschäftigte tatsächlich in seiner Gesundheit gefährdet werde. Ein Verstoß gegen die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz sei dabei ein Grenzfall, sagt die Expertin. „Das heißt, dass das Recht zur Arbeitsverweigerung davon abhängt, ob und welche Schutzpflichten der Arbeitgeber verletzt hat.“

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Das Hauptproblem bei der Arbeitsverweigerung sei allerdings, dass der Arbeitnehmer beweisen muss, dass ein Arbeitgeber Covid-19-Vorschriften verletzt hat. „Weil das sehr schwer ist, raten Experten in der Regel davon ab“, sagt Benecke. Wer entsprechende Verstöße nicht beweisen kann, riskiert die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unberechtigter Arbeitsverweigerung. Ist der Nachweis hingegen möglich, können Angestellte die Firma zuerst abmahnen und danach bei vollem Lohnanspruch die Arbeit niederlegen.

Droht Entlassung bei Streit über Hygienevorschriften?

„Grundsätzlich nicht, denn es ergibt sich kein Kündigungsgrund daraus, dass man auf das Einhalten von geltenden Regeln pocht“, sagt Benecke. Problematisch werde es erst, wenn das Einsetzen für die Vorschriften in eine Beleidigung des Gegenübers ausartet. Dies wiederum kann je nach Aussage eine Kündigung rechtfertigen. „Zudem fürchten viele zu Recht, dass sie beim Vorgesetzten als Querulant dastehen, wenn sie Verstöße gegen Vorschriften beanstandet haben und damit womöglich bei nächster Gelegenheit unter einem fadenscheinigen Grund entlassen werden.“

Was, wenn ich mich im Job mit Corona infiziere?

„Wer sich am Arbeitsplatz mit Covid-19 infiziert, weil das Unternehmen Hygienevorschriften vernachlässigt hat, kann grundsätzlich Schadenersatz geltend machen“, sagt Benecke. Denn das sei eine Verletzung der vertraglichen Pflichten des Arbeitgebers. Doch auch hier liege das Problem in der Kausalität: So sei es in der Praxis fast unmöglich nachzuweisen, dass die Ansteckung aufgrund ungenügender Maßnahmen am Arbeitsplatz erfolgt ist.