Im Mordfall eines Jugendlichen am Kölner Mülheimer Hafen sprach das Gericht mehrere Haftstrafen und Betreuungsmaßnahmen aus.
Prozess in KölnUrteil nach Mord an 15-Jährigem am Mülheimer Hafen gefallen

Hier wurde die Leiche im Mülheimer Hafen gefunden.
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Am Ende seiner rund einstündigen Urteilsbegründung im Prozess um den Mord an einem 15-Jährigen im Mülheimer Hafen, richtete der Vorsitzende einen Appell an die Angehörigen des Opfers und der Angeklagten: „Lassen Sie sich bitte nicht zu unüberlegten Dingen hinreißen. Es hat hier schon zu viel Leid gegeben.“ Ein gutes Dutzend Justizwachtmeister befanden sich während der Urteilsverkündung im Saal, auf dem Flur davor und im Foyer des Justizzentrums gab es zudem Polizeiverstärkung. Richter Meimberg hatte gerade ausgesprochen, da schlug der 27 Jahre alte Haupttäter, der zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden war, wütend auf die Anklagebank und schrie: „Ich habe das nicht gemacht, Mann! Ich habe den nicht getötet!“ Die Jugendstrafkammer am Landgericht war anderer Überzeugung.

Vor Gericht gab es verstärkte Sicherheitsmaßnahmen.
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Wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt
Der 27-Jährige und der 19-jährige Angeklagte wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Der 27-Jährige bekam mit lebenslangem Gefängnis die Höchststrafe, sein 19-jähriger Komplize wurde nach Jugendstrafrecht zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Im Gegensatz zu dem 27-Jährigen, erkannte das Gericht bei dem 19-Jährigen „Übernahme von Verantwortung“. Zwei zunächst ebenfalls wegen gemeinschaftlichen Mordes Angeklagte (beide 20) konnte hingegen keine Mittäterschaft beim Mord nachgewiesen werden. Der eine 20-Jährige wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung zu zwei Jahren Jugendhaft verurteilt, der andere 20-Jährige kam wegen versuchter Strafvereitelung mit einer halbjährigen Betreuungsaufsicht davon. Er hatte aus Sicht des Gerichts nach der Tat lediglich Grillanzünder zur Spurenbeseitigung gekauft.

Einer der Angeklagten mit seinem Anwalt.
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Das Gericht entschied zudem, dass der junge Mann wegen der erlittenen rund siebenmonatigen Haft entschädigt werden müsse. Motiv für die brutale Tötung des 15-Jährigen mit acht wuchtigen Messerstichen in der Nacht auf den 10. März im Mülheimer Hafen seien „Vergeltung für Ungehorsam und Machtdemonstration gegenüber Dritten“ gewesen. Das Gericht sprach von einer „arbeitsteiligen Tötung“ des Opfers durch den 19- und den 27-Jährigen. „Die Tat steht sittlich auf niedrigster Stufe“, sagte Meimberg.
Schwunghafter Handel mit Cannabis
Nach Überzeugung des Gerichts hatten der 19-Jährige und einer der 20-Jährigen im Mülheimer Stadtgarten einen schwunghaften Handel mit Cannabis betrieben, in den das spätere Opfer als „Läufer“, also Kleindealer, eingebunden war. Die Aufgabe des 27-Jährigen sei die Absicherung des Drogenhandels gewesen. Meimberg sprach von der Abteilung „Sicherheit und Bestrafung“. Als der 15-Jährige um die Jahreswende die Seiten gewechselt und sich einer konkurrierenden Drogenbande angeschlossen habe, sei es vermehrt zu Konflikten gekommen. So habe das spätere Opfer der Polizei eine Bunkerwohnung für Drogen seiner alten „Arbeitgeber“ verraten und Schulden bei ihnen gehabt. Zudem hatte er Mitte Februar den 20-Jährigen in einem Drogenprozess vor dem Amtsgericht belastet.
In der Tatnacht eskalierte der Konflikt. Der 15-Jährige und zwei Männer aus einer konkurrierenden Drogenbande trafen auf den 19- und den 27-Jährigen. Als der 15-Jährige plötzlich eine Schreckschusswaffe gezogen habe, habe der 27-Jährige eine Schrotflinte in Anschlag gebracht, so das Gericht. Das Verhalten des 15-Jährigen habe der älteste Angeklagte als „Ungehorsam“ gewertet, wofür er ihn habe bestrafen wollen. Den 19-Jährigen habe er angewiesen, sich des 15-Jährigen zu bemächtigen. Gemeinsam verschleppten sie den Teenager auf die Mülheimer Insel, wo der 19-Jährige auf Anweisung des 27-Jährigen achtmal wuchtig zugestochen und den 15-Jährigen getötet habe.
Anschließend zogen die beiden Täter den Leichnam des 15-Jährigen bis auf die Unterhose aus und ließen ihn zurück. Die Kleidung des Opfers sowie die Jacke und Kappe des 27-Jährigen seien verbrannt worden.