Im Prozess um den Mord eines Jungen im Mülheimer Hafen fordert die Staatsanwaltschaft für zwei Angeklagte neun Jahre Jugendstrafe bzw. lebenslange Haft.
Toter 15-Jähriger in Köln-MülheimPlädoyers im Prozess um grausame Bluttat an Minderjährigem
Vor rund neun Monaten kam es im Mülheimer Hafen zu einem Verbrechen, das die die Stadt schwer erschütterte. Am Morgen des 10. März fand ein Spaziergänger im Mülheimer Hafen die Leiche eines 15 Jahre alten Jungen, der in die Mühlen eines Konflikts zweier Mülheimer Drogenbanden geraten war. Seit Ende Oktober stehen vier Angeklagte (19, 20, 20 und 27) wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Mordes aus niedrigen Beweggründen vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts. Am Mittwoch ist der Prozess mit den ersten Schlussvorträgen auf die Zielgeraden eingebogen.
Toter in Köln-Mülheim: Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes
Am Ende der Beweisaufnahme hielt Oberstaatsanwalt Bastian Blaut den Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes nur noch gegen den 19- und den 27-jährigen Angeklagten aufrecht. Für den 19-Jährigen forderte er neun Jahre Haft nach Jugendstrafrecht, für den 27-Jährigen mit lebenslanger Haft sogar die Höchststrafe. Sie seien es gewesen, die den 15-Jährigen in der Nacht auf den 10. März 2024 vor der Mülheimer Kneipe „Zum Krug“ unter Vorhalt von Waffen entführt und in den Mülheimer Hafen verschleppt hatten. „Ein Ort, den die Angeklagten vorher ausgewählt haben, weil er gut geeignet war für das, was nun folgte“, sagte Blaut. Am Rheinufer habe der 19-Jährige dem Opfer vier wuchtige Messerstiche ins Bein versetzt. Doch der Junge habe sich losreißen und wegrennen können, woraufhin der 27-Jährige, der aus Sicht des Anklägers bei der gesamten Aktion den Hut auf hatte, ihm nachgejagt sei und ihn auf der Hafenseite der Mülheimer Insel zu Fall gebracht habe.
Der 27-Jährige habe dem 19-Jährigen dann befohlen: „Bring es zu Ende!“ Dieser Aufforderung sei der 19-Jährige nachgekommen. „Vielleicht auch aus Angst“, weil er um die Gewaltbereitschaft des 27-Jährigen gewusst habe. Der 19-Jährige habe jedenfalls nicht gezögert und vier weitere wuchtige Stiche in den Oberkörper des 15-Jährigen gesetzt. Ein Rechtsmediziner hatte in dem Prozess davon gesprochen, dass jeder Stich für sich potenziell tödlich gewesen sei.
Hintergrund des Konflikts, war eine Auseinandersetzung mit einer anderen Drogenbande. Diesen Konflikt, so Blaut, habe der 15-Jährige angeheizt, als er Anfang 2024 die Seiten gewechselt und begonnen habe, für die Konkurrenz zu dealen. „Das Opfer hatte sie zudem verraten, vor Gericht und bei der Polizei“, sagte Blaut weiter. Darum stelle sich die Tat als „Vergeltung, Rache, Machtdemonstration“ dar, womit das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt sei. Nach der Tat hätten die beiden Angeklagten den Jungen entkleidet. „Dann wurde der Tote am Wegesrand weggeworfen“, sagte Blaut.
Toter in Köln-Mülheim: Mit der Schrotflinte gedroht
Die beiden 20-jährigen Angeklagten waren am Ende auch nach Überzeugung des Oberstaatsanwalts nur am Randgeschehen beteiligt. Einer habe die Schrotflinte besorgt, die bei der Entführung vor der Kneipe als Drohmittel eingesetzt wurde. Er soll nach dem Willen der Anklage wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Freiheitsberaubung für drei Jahre in Jugendhaft. Der andere 20-Jährige, der nach der Tat Grillanzünder besorgt hatte, um die Kleidung des Opfers sowie Jacke und Kappe des 27-Jährigen verbrennen zu können, soll wegen versuchter Strafvereitelung vier Wochen in den Jugendarrest.