Im Fall des getöteten 15-Jährigen im Mülheimer Hafen bestreitet der angeklagte 19-Jährige eine Tötungsabsicht. Er fügt hinzu, dass die Tat eine Vergeltung im Drogenhandel war.
Tod im Mülheimer HafenAngeklagter nennt weitere Details zur Tötung des 15-Jährigen
Im Prozess um einen mutmaßlichen Mord an einem 15-jährigen Jungen im Mülheimer Hafen hat ein Angeklagter (19) weitere Details zur Tat genannt. Bereits in der vergangenen Woche hatte der junge Mann vor der 4. Großen Strafkammer gestanden, dem Opfer die acht tödlichen Messerstiche versetzt zu haben. Der Tat vorangegangen war die Entführung des 15-Jährigen vor der Kneipe „Zum Krug“ in Mülheim.
Der 19-Jährige bestritt, dass er die Messerstiche gegen den 15-Jährigen — vier ins Bein sowie vier wuchtige Stiche in den Oberkörper — in Tötungsabsicht gesetzt habe. „Ich wollte ihn nicht umbringen, ich wollte ihn nur schwer verletzen“, sagte der 19-Jährige. „Aber es ist trotzdem dazu gekommen und ich kann mich dafür nicht rechtfertigen oder es erklären“, sagte der 19-Jährige weiter. Zwar habe auch er mitbekommen, wie einer seiner Mitangeklagten (27) in dem Prozess bei der Entführung vor der Kneipe zu weiteren dort Anwesenden gesagt habe: „Den werdet ihr nie wieder sehen.“ Er habe sich aber nicht „ausmalen können“, dass das Opfer nicht mehr zurückkehre, so der 19-Jährige.
Ultimatum eines Drogenhändlers
Zum Hintergrund der Entführung vor der Kneipe sagte der 19-Jährige, der damals der im Mülheimer Stadtgarten einen schwunghaften Handel mit Marihuana geführt haben will, dass er von dem späteren Opfer sowie einem konkurrierenden Drogenhändler ultimativ zu der Kneipe bestellt worden sei. Es habe geheißen, entweder tauche er dort in einer Stunde auf, oder er werde „abgeknallt“ und seiner Familie passiere etwas. „Ich habe die Situation als gefährlich eingestuft, dass es zum Einsatz von Schusswaffen kommen könnte“, sagte der 19-Jährige. Darum habe er auch den 27-Jährigen mitgenommen, der eine Art „Security-Mitarbeiter“ in seinem Drogenbusiness gewesen sei, den er auf dem Weg zur Kneipe mit einer abgesägten Schrotflinte ausgerüstet habe.
Vor der Kneipe habe sich dann seine Einschätzung bestätigt, so der 19-Jährige, da sowohl das spätere Opfer, als auch der 21-Jährige beide Schusswaffen bei sich gehabt hätten. Warum er und sein Komplize dann aber des 15-Jährigen und nicht des eigentlichen Konkurrenten habhaft wurden, konnte der 19-Jährige nicht erklären. „Das ist mir in der Situation auch gar nicht durch den Kopf gegangen. Ich habe mir da keine Fragen gestellt“, sagte der 19-Jährige weiter. Aber vermutlich sei es darum gegangen, „Stärke zu zeigen“.
Auf 15-Jährigen eingeprügelt und ins Bein gestochen
Von der Kneipe habe sich das Trio dann auf die Mülheimer Insel am Hafen begeben. Dort, so der 19-Jährige, habe er erst auf den 15-Jährigen eingeprügelt, bevor er ihm viermal ins Bein gestochen habe. Der 15-Jährige habe sich dann von ihm losgerissen und sei weggerannt, bevor er von seinem Security-Mitarbeiter eingeholt und zu Boden gerissen worden sei, was er als Aufforderung des 27-Jährigen verstanden habe, „die Sache zu beenden“. Neben dem 19- und dem 27-Jährigen sind noch zwei weitere 20-Jährige als mutmaßliche Mittäter beim Mord angeklagt. Doch wie die bisherige Beweisaufnahme ergeben hat, waren sie vermutlich nur am Rande am Geschehen beteiligt. Unter anderem halfen sie ihren beiden Mitangeklagten Spuren zu verwischen.
Da gegen einen der 20-Jährigen am Dienstag kein dringender Tatverdacht mehr bestand, wurde er am Dienstag auf Antrag von Verteidiger Markus Haupt aus der Untersuchungshaft entlassen. Sowohl der 19-Jährige, als auch der 27-Jährige hatten in ihren Aussagen erklärt, dass die beiden 20 Jahre alten Mitangeklagten weder an der Entführung noch der Tötung des 15-Jährigen beteiligt gewesen seien.