AboAbonnieren

Beteiligung an KaffeekartellGericht verurteilt Rossmann zu hoher Geldbuße

Lesezeit 2 Minuten
Eine Leuchttafel mit dem Firmenlogo hängt an eine Filiale der Drogeriemarktkette Rossmann in der Mainzer Innenstadt.

Die Drogeriemarktkette Rossmann wurde zu einer Geldbuße von 20 Millionen Euro verurteilt. Grund dafür ist eine Beteiligung an einem Kaffeekartell.

Bereits 2015 hat das Bundeskartellamt Rossmann zu einer Geldstrafe von über 5 Millionen Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil wurde aber von der Drogeriemarktkette geklagt. Nach mehr als 12 Jahren Verfahren wurde sich nun auf eine Verständigung geeinigt.

Wegen der Beteiligung an einem Kaffeekartell hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Drogeriemarktkette Rossmann zu einer Geldbuße von 20 Millionen Euro verurteilt. Die Dirk Rossmann GmbH habe sich nach Auffassung des 1. Kartellsenats einer vorsätzlichem Kartellordnungswidrigkeit schuldig gemacht, teilte ein Gerichtssprecherin am Montag mit.Das Urteil war bereits am Freitag verkündet worden, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der Hintergrund: Das Bundeskartellamt hatte 2015 wegen verbotener vertikaler Preisabsprachen beim Vertrieb von Röstkaffee eine Geldbuße in Höhe von 5,25 Millionen Euro gegen Rossmann verhängt. Zwischen 2004 und 2008 sollen sich ein Kaffeeröster und verschiedene Händler über den Verkaufspreis vor allem von Filterkaffee abgesprochen haben. Das Unternehmen hatte jedoch gegen die Kartellamtsentscheidung geklagt.

Rossmann laut Gericht nicht die treibende Kraft hinter Kaffeekartell

Im folgenden Verfahren erhöhte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Bußgeld 2018 auf 30 Millionen Euro, was zu einem jahrelangen juristischen Schlagabtausch führte. Der Fall beschäftige sogar gleich zwei Mal den Bundesgerichtshof. In der aufgrund einer BGH-Entscheidung notwendig gewordenen neuen Hauptverhandlung vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht kam es nun zu einer Verständigung zwischen den Parteien, so dass sich dass Gericht im Wesentlichen auf die Strafzumessung beschränken konnte.

Alles zum Thema Bundesgerichtshof

Bei seiner Entscheidung für eine Geldbuße in Höhe von 20 Millionen Euro habe das Gericht neben der inzwischen mehr als zwölfjährigen Verfahrensdauer auch berücksichtigt, dass die Dirk Rossmann GmbH nicht die treibende Kraft hinter und im Kartell gewesen sei, sagte die Gerichtssprecherin.

Im Vergleich mit anderen kartellbeteiligten Handelsunternehmen komme Rossmann auch nur eine weniger gewichtige Marktbedeutung im deutschen Kaffeeabsatz an die Endverbraucher zu. Das Bußgeld liege deshalb im unteren Bereich des in Betracht kommenden Rahmens. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, das Bundeskartellamt und Rossmann können gegen die Entscheidung noch Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen. (dpa)