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Planfeststellung erfolgtDer Flughafen Köln/Bonn erzielt einen Erfolg für möglichen Ausbau

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Flughafen Köln

Der Kölner Flughafen

Der Flughafen Köln/Bonn hat dank eines Feststellungsbeschlusses Planungssicherheit für in naher oder fernerer Zukunft geplante Baumaßnahmen.

Ob Erweiterung von Terminal 2 oder des Frachtzentrums oder mehr Abstellflächen für Flugzeuge in der Nähe der Terminals. Der Flughafen Köln/Bonn hat jetzt Planungssicherheit für in naher oder fernerer Zukunft geplante Baumaßnahmen. Den dazu erforderlichen Planfeststellungsbeschluss hat das dafür zuständige Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW jetzt dem Flughafen zugestellt, wie der Airport am Mittwoch mitteilte. Mit dem Beschluss wird größtmögliche Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für einige bereits realisierte und etwaige zukünftige Baumaßnahmen des Flughafens hergestellt, heißt es weiter. „Wir begrüßen, dass das Planfeststellungsverfahren jetzt abgeschlossen ist. Die darin enthaltenen Maßnahmen dienen insbesondere dazu, die betrieblichen Abläufe am Flughafen bestmöglich im Sinne unserer Fluggäste und der Airlines zu organisieren“, sagte Flughafenchef Thilo Schmid.

Um welche Maßnahmen geht es?

Zum einen steht dem Flughafen jetzt ein in den vergangenen Jahren nicht nutzbarer Teil des Vorfeldes A für das terminalnahe Abstellen von Flugzeugen wieder zur Verfügung. Dies vermeide unnötige Umschleppvorgänge, schone Ressourcen und verbessere die operativen Abläufe, so Flughafenchef Schmid. Sechs weitere Maschinen sollen da Platz finden. Außerdem soll in dem Bereich eine Gepäcksortieranlage, die sich an Terminal 1 anlehnt, abgerissen werden, um zusätzlichen Raum für zwei weitere Maschinen frei zu machen. Zwei weitere Frachtflugzeuge finden auch zwischen den Vorfeldern E und F vor dem Frachtriegel Platz.

Eher Zukunftsmusik sind die Erweiterungen des Frachtzentrums und des Terminals 2 um eine zweite Halle. Hier ist jetzt noch ein Parkplatz. Fällt der weg, soll das durch den Bau des Parkhauses 5 mit einer Höhe von 15 Metern kompensiert werden. Terminal 2 soll um 90 Meter nach Westen verlängert werden. 30 Meter breit und so hoch wie der jetzige Terminal soll das Gebäude zwischen Vorfeld und Busbahnhof werden. Wenig konkret ist auch der Neubau für die Verwaltung der Flughafengesellschaft, die heute noch im Frachtriegel sitzt. Die hatte der Flughafen eher vorsorglich in den Antrag einbezogen. Neue Start- und Landebahnen oder Rollwege werden nicht gebaut.

„Der Planfeststellungsbeschluss sichert zusätzlich die verbindliche Grundlage für die weitere positive Entwicklung des Standortes und schafft Planungssicherheit“, so Schmid weiter.

Was will der Flughafen damit bezwecken?

Der Flughafen will wachsen. Dazu auch die Erweiterungsbauten. Mehr als 15 Millionen Passagiere will der Flughafen 2030 abfertigen, teilte er im Laufe des Verfahrens mit. Das sind rund fünf Millionen mehr als im abgelaufenen Jahr und rund drei Millionen mehr als der Flughafen bislang maximal abgefertigt hatte. Auch mehr Fracht will er umschlagen. Das alles, so der Flughafen im Verfahren,   lasse sich auch mit der bestehenden Infrastruktur leisten. Allerdings wie im Falle der Vorfelder mit mehr Zeit- und Materielaufwand.

Diese Erweiterungen wollte sich der Flughafen genehmigen lassen.

Diese Erweiterungen wollte sich der Flughafen genehmigen lassen. Anlass war die geplante Nutzung der Vorfeldflächen A. Ein Hotel vor dem ICWE-Bahnhof zwischen den Terminals ist inzwischen entstanden.

Im Planfeststellungsverfahren hatten sich die Fluglärmgegner lautstark zu Wort gemeldet. Ihre Bedenken: Mehr Passagiere und Fracht bedeuteten auch mehr Flüge oder Flüge mit größeren Maschinen und damit mehr Lärm. Die flugbetriebliche Kapazität des Airports werde durch die Nutzung der beantragten Vorfelder nicht erhöht, betont dagegen der Flughafen.

Was wollten die Antragsgegner?

Im Verfahren, auch bei der Anhörung in den Kölner Sartory-Sälen 2018 hatten sich Umlandkommunen, die Fluglärmkommission, Vereinigungen von Fluglärmgegnern und Einzelpersonen zu Wort gemeldet. Sie wollen weniger Fluglärm. Insbesondere machten sie Front gegen Nachtflüge, zumindest gegen die von Passagiermaschinen. Sie nannten den Flughafen zumindest in Teilen einen „Schwarzbau“. Die Argumentation der Lärmgegner: Für den Flughafen habe es keine ordnungsgemäße Planfeststellung gegeben, es liege somit keine ordnungsgemäße Betriebserlaubnis vor. Dieser vom Flughafen zurückgewiesenen Argumentation folgten auch Gerichte bis in die letzte Instanz allerdings nicht.

Auf welcher Rechtsgrundlage arbeitete der Flughafen?

Rechtlich wird er so behandelt, als ob es eine Planfeststellung gegeben hätte. Flughäfen, die am 31. Dezember 1958 bestanden, gelten als planfestgestellt. Das haben Anwohner bestritten, sind aber vor Gericht gescheitert. Darüber hinaus verfügt der Flughafen über weitere Genehmigungen, unter anderem für den Ersatzbau für das Parkhaus 1.

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Planfeststellungsverfahren sind Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturvorhaben wie den Bau von Straßen, Eisenbahnstrecken oder Bau- oder Erweiterung von Flugplätzen. Weil es um eine Vielzahl von Interessen, etwa Belange der Gesundheit und des Umweltschutzes, geht, wird die Öffentlichkeit beteiligt. Der Flughafen hat unter anderem auf seiner Internetseite über Pläne und Verfahren informiert. Die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren hat er 2016 eingereicht. Dazu zählten auch etwa Schadstoff- , Lärm- , Licht- sowie Artenschutz-Gutachten, eine Umweltverträglichkeitsstudie von unabhängigen Experten.

Wie ist der Nachtflug am Flughafen geregelt?

Der Nachtflug in Köln/Bonn ist bis 2030 gestattet. Diese Erlaubnis des damaligen NRW-Verkehrsministers Oliver Wittke (CDU) stammt aus dem Februar 2008. Eine bis 2015 laufende Erlaubnis wurde vorzeitig um 15 Jahre verlängert. Die rot-grüne Landesregierung hat 2010 versucht, eine Kernruhezeit für den Passagierflug zwischen null und fünf Uhr einzuführen, war aber am Veto des Bundesverkehrsministers gescheitert.

Warum gibt es jetzt ein Planfeststellungsverfahren?

Hintergrund ist der Streit um Flugfeld A (siehe Karte). Diese Abstellfläche für Flugzeuge hat der Airport 2007 erweitert. Sie wurde ohne Planfeststellungsverfahren genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Klagen von Anwohnern 2014 die Wahl des Zulassungsverfahrens beanstandet und eine Weiternutzung des Teilstücks bis zum Abschluss eines luftrechtlichen Zulassungsverfahrens untersagt. Festgelegt auf ein Verfahren war der Airport nicht. Er hat sich 2015 für ein Planfeststellungsverfahren entschieden. Dabei werden weitere Bauvorhaben einbezogen, die verwirklicht sind oder in weiter Ferne liegen. Ziel ist größtmögliche Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit.