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Neue Corona-RegelnWelche Rechte und Pflichten im Homeoffice gelten

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Die Pandemie macht das Arbeiten im Homeoffice für viele wieder zum Standard.

Köln – Die vierte Corona-Welle hat Deutschland fest im Griff. Der Bundestag hat vergangene Woche mit dem neuen Infektionsschutzgesetz deshalb auch die Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht beschlossen. Es tritt am heutigen Mittwoch in Kraft. Das bedeutet, dass Arbeitgeber das Arbeiten von zu Hause ermöglichen und anbieten, die Arbeitnehmer das Angebot aber auch annehmen müssen.

Ausnahmen gelten, wo betriebliche Gründe das Arbeiten im Homeoffice unmöglich machen. Beschäftigte können das Angebot auch ablehnen, wenn ihnen zu Hause etwa die nötige Ausstattung fehlt oder es zu eng oder zu laut ist.

Doch wie sind die rechtlichen Regelungen bei der Arbeit von zu Hause? Welchen Versicherungsschutz gibt es, und welche Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen? Ein Überblick.

Wie bin ich im Homeoffice versichert?

Arbeitnehmer sind normalerweise gesetzlich unfallversichert, solange sie sich bei der Arbeit sowie auf dem Hin- oder Rückweg befinden. Für Unfälle, die nicht unmittelbar mit dem Beruf in Verbindung stehen, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Doch diese Unterscheidung ist im Homeoffice deutlich schwieriger zu treffen, denn dort verschmelzen Berufliches und Privates häufig. Entscheidend ist hier die sogenannte Handlungstendenz, also die Frage, ob der Unfall einen engen Bezug zur beruflichen Tätigkeit hatte oder nicht. Ob ein Versicherungsschutz besteht, wird im Einzelfall geklärt.

Insgesamt ist der Versicherungsschutz im Homeoffice deutlich geringer als im Büro, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer im Büro beispielsweise auf dem Weg zur Kaffeemaschine oder zur Toilette stürzt, ist versichert – zu Hause gilt das nicht.

Bei Unfällen im Homeoffice sollten Beschäftige in jedem Fall genau dokumentieren, inwiefern diese mit der Ausübung ihres Berufs zusammenhingen. Eine Alternative kann eine private Unfallversicherung sein, die auch Unfälle während der Freizeit oder im Haushalt abdeckt.

Welche Kosten übernimmt der Arbeitgeber?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Kosten für Arbeitsmittel im Homeoffice tragen. Genau wie im Büro vor Ort hat der Arbeitgeber das Mobiliar und sonstige Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die für die berufliche Tätigkeit notwendig sind – dazu gehören PCs, Laptops, Smartphones oder ein Schreibtisch. Beschafft sich ein Arbeitnehmer die Arbeitsmittel selbst, hat er einen Erstattungsanspruch. Auch die Kosten für Strom oder Internet müssen teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden. Allerdings nur zu dem Anteil, der auf die berufliche Nutzung entfällt. In der Praxis ist die Unterscheidung schwierig, weshalb eine Aufwandspauschale mit dem Arbeitgeber vereinbart werden sollte. Eine Pauschale in Höhe von 50 Euro pro Monat für Strom, Wasser und Internet sei in der Regel angemessen, erklärt etwa die Deurag-Rechtsschutzversicherung.

Welche Kosten kann man von der Steuer absetzen?

Arbeitsmittel, für die der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet hat, können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bis zu einem Kaufpreis von 952 Euro brutto können Smartphones, PCs, Laptops, aber auch ein Schreibtisch oder eine Aktentasche von der Steuer abgesetzt werden.

Arbeitsmittel fallen unter die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro. Alle Ausgaben, die darüber hinausgehen, wirken sich steuermindernd aus. Wer sich für seine berufliche Tätigkeit zu Hause einen Computer oder Bürostuhl kauft, sollte in jedem Fall den Kaufbeleg für das Finanzamt aufbewahren.

Was ist, wenn das Internet im Homeoffice ausfällt?

Internetstörungen gehören zum Betriebsrisiko, das beim Arbeitgeber liegt. Wie die Arag-Versicherung erklärt, kann der Chef nicht verlangen, dass man durch Internetstörungen ausgefallene Arbeitszeit nachholt. Ist im Vertrag eindeutig das Homeoffice als Arbeitsort festgelegt, kann auch keine Präsenz im Büro angeordnet werden. Ausnahmen gelten, wenn der Arbeitnehmer selbst für den Internetausfall verantwortlich ist, etwa durch unbezahlte Rechnungen.