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Nach BGH-UrteilBanken müssen zu viel gezahlte Gebühren zurückzahlen

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Symbolbild

Köln – Geld zurück von den Banken und die Korrektur ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – darüber wird in der Kreditwirtschaft und den Aufsichtsbehörden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) intensiv diskutiert. Fragen und Antworten zum Thema.

Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Der BGH hatte am 27.April 2021 (AZ:XI ZR 26/20) in einem Verfahren gegen die Postbank entschieden, dass Kunden einer AGB-Änderung und Erhöhung der Gebühren für das private Girokonto ausdrücklich zustimmen müssen. Es genüge nicht, dass, wie branchenweit praktiziert, Schweigen als Zustimmung ausgelegt werde. Die fingierte Zustimmung sei unwirksam. Die Kreditinstitute müssen nun die beanstandete AGB-Klausel korrigieren. Aktiv die Zustimmung zu Gebührenerhöhungen einzuholen, das bedeutet einen enormen Verwaltungsaufwand. Unbestritten ist, dass die Unwirksamkeit der gekippten Klausel mindestens bis Anfang 2018 zurückwirkt.

Was bedeutet das für die Kunden?

Je nach Vertragsverhältnis haben viele private Girokunden einen Erstattungsanspruch. Das bestätigt ein Sprecher des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Nach dem Zivilrecht obliege es allerdings den Betroffenen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie können also nicht verlangen, dass ihre Bank auf sie zukommt und von sich aus eine Erstattung von Entgelten anbietet. Entsprechende Forderungen von Verbraucherschützern haben demnach zumindest keine rechtliche Grundlage. Das schließt nicht aus, dass Institute ohne Aufforderung unwirksam erhobene Gebühren erstatten.

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Was für Auswirkungen hat das für die Institute?

Seit 2018 sind die Kontogebühren deutlich gestiegen. Daher wurde zunächst angenommen, die Rückerstattung von Erhöhungen werde die Kreditwirtschaft hart treffen. Mittlerweile wird das nicht mehr so dramatisch gesehen. In der Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen, erklärt die Bundesregierung: Nach Untersuchungen der Aufsichtsbehörde Bafin zeichne sich ab, dass „die Auswirkungen für die Institute insgesamt nicht schwerwiegend sein werden“.

Die Banken prüften die Erstattungsansprüche, und sie schätzten ab, wie viel sie das kosten könne. Dafür würden Rückstellungen gebildet. Experten vermuten, dass nicht alle betroffenen Kunden wüssten, dass sie Geld zurückverlangen können und dass manche ihre Ansprüche gar nicht verfolgten. Bemängelt wird, dass Banken sich in dieser Sache nicht durchweg kooperativ verhielten. Die Bafin teilt mit, sie habe ein wachsames Auge darauf, wie die Institute die BGH-Entscheidung umsetzen. Ob in Einzelfällen oder generell ein aufsichtsrechtlicher Handlungsbedarf bestehe, sei noch nicht absehbar.

Welche Banken in der Region sind betroffen?

Die meisten Banken in der Region sind vom BGH-Urteil betroffen. Dort können Kunden ihre Erstattungsansprüche prüfen lassen und bekommen die zu viel gezahlten Gebühren zurück. Keinen Handlungsbedarf gibt es für Kunden der Sparkasse Köln/Bonn und der Volksbank Oberberg. Dort kam die für unwirksam erklärte Preisanpassung in den vergangenen Jahren nicht zum Einsatz.

Die Sparkasse Gummersbach prüft derzeit noch das rechtliche Vorgehen und die Kundenansprüche. Dort ist die Ausgangslage eine besondere, da die Sparkasse seit 2019 eine Fusion der Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt und der Sparkasse der Homburgischen Gemeinden ist.

Was ist zu tun?

„Viele Banken und Sparkassen mauern“, meint die Stiftung Warentest und hat daher Mustertexte für Rückforderungen ins Internet gestellt. „Vor allem Verbrauchern mit ursprünglich kostenlosen Konten dürften oft etliche Hundert Euro Erstattung zustehen“, heißt es dort.

Rund 2000 Kunden haben die Kreissparkasse Köln angeschrieben und eine Rückforderung geltend gemacht. „Die Erstattungen liegen überwiegend in einer Größenordnung von 15 Euro“, sagt ein Sprecher. Die Kreissparkasse Euskirchen spricht von „wenigen Kunden“, die sich gemeldet haben, bei der VR-Bank Rhein-Sieg kam es zu „vereinzelten Gebührenerstattungen“. Bei der Sparda-Bank West meldeten sich gemessen an den rund 480 000 Girokontokunden „bisher nur sehr wenige Kundinnen und Kunden“.

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Auch die Commerzbank verzeichnet eine „überschaubare Anzahl von konkreten Reklamationen“. Die Deutsche Bank prüft ebenfalls gemeldete Ansprüche, nennt aber keine Anzahl der Rückforderungen.

Beim Deutschen Sparkassen - und Giroverband heißt es, die Zahl der Erstattungswünsche sei bisher relativ überschaubar.