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Mietertag trifft sich in KölnMieterbund verlangt mehr bezahlbaren Wohnraum

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Rodenkirchen

Sollen Mieten erschwinglich halten: Neubauwohnungen der städtischen GAG Immobilien AG in Köln-Rodenkirchen.

Köln – „Wohnen ist ein extrem wertvolles Gut geworden“, sagte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips im Vorfeld des Deutschen Mietertags, der ab Donnerstag in Köln zusammenkommt. Und angesichts der angespannten Wohnungsmärkte ist es ihm wichtig, dass beim Vermieten auch soziale Verantwortung übernommen wird. Doch das geschehe nicht oft genug. „Kapitalgetriebene Wohnungsunternehmen haben sich nicht bewährt“, sagte Rips. Besser gefallen ihm kommunale Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften, deren Mieten unter den ortsüblichen Vergleichsmieten lägen.

Letztlich will freilich Rips eine „Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik“, wie er jetzt in Köln bekräftigte. Er tritt für eine Einführung eines Grundrechts auf angemessenes und bezahlbares Wohnen, zum Beispiel in einem neuen Artikel 14a des Grundgesetzes ein. Es hätte etwa starke Ausstrahlungswirkungen auf gesetzliche Neuregelungen zur Bekämpfung der Wohnungsnot und steigender Mieten, so Rips. Kleinstreformen reichten hier freilich nicht aus.

Beispiel Eigenbedarf: Der Deutsche Mieterbund geht von einer steigenden Zahl an Eigenbedarfskündigungen aus. Zwar gibt es keine Statistik über die Häufigkeit von gerichtlichen Auseinandersetzungen in Mietangelegenheiten, wie Ulrich Ropertz, der Pressesprecher des Mieterbundes, sagte. Der Verband hat aber die Statistik seiner Rechtsschutz-Versicherung ausgewertet und auf alle Mietstreitigkeiten vor deutschen Gerichten hochgerechnet. Davon gibt es insgesamt 226 933; das Thema Eigenbedarf läge dann auf Platz 5 mit 13 400 Verfahren.

Freilich würde die Masse der Mietstreitigkeiten außergerichtlich beigelegt oder nicht vor Gericht landen, weil die Mieter sich nicht wehrten. So schätzt Ropertz die Zahl der Eigenbedarfskündigungen auf 80.000 jährlich in der Bundesrepublik. Tendenz steigend, wegen des angespannten Mietmarktes.

Missbrauch beim Eigenbedarf

Eigenbedarfskündigungen sind möglich, wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzen will oder Familienangehörige. Das kann die Tochter oder der Sohn sein, die ausziehen wollen und auf dem leer gefegten Markt keine Wohnung finden. Es gebe aber auch Missbrauch, um die Wohnung bald teurer zu vermieten oder zu verkaufen, so Ropertz.

Dem könne dadurch begegnet werden, dass Eigenbedarfskündigungen nur ausgesprochen werden dürften, wenn der Wohnungsbesitzer oder Angehörige die Wohnung dauerhaft bewohnen. Eigenbedarfskündigungen, um die Wohnung als Zweit- oder Ferienwohnung zu nutzen, wären dann nicht möglich.

Außerdem will der Mieterbund die Mietpreisbremse verschärfen, Mieterhöhungen oder Modernisierungen begrenzen. Zu prüfen sei auch, ob Regelungen der Bundesländer auf öffentlich-rechtlicher Basis Mieterhöhungen wirksam stoppen können (siehe Kasten).

Letztlich müssten aber die richtigen Wohnungen am richtigen Standort gebaut werden. Das sind für Rips bezahlbare Mietwohnungen in Städten statt Eigentumswohnungen.

Beim 68. Deutschen Mietertag wird der Vorstand der Mieterorganisation neu gewählt, außerdem werden rund 100 wohnungspolitische und mietrechtliche Anträge aus den mehr als 300 Mietervereinen beraten und beschlossen. Höhepunkt ist der Besuch von Kanzlerin Angela Merkel am Freitag.

Stichwort Mietendeckelung

Angesichts mangelnden Wohnraums und hoher Mieten erwägt der rot-rot-grüne Senat in Berlin, Mieterhöhungen in nicht preisgebundenen Wohnungen einen Riegel vorzuschieben – für die nächsten fünf Jahre. So steht es in einem Eckpunktepapier, das der Senat am 17. Juni beraten will. Es könnte die Grundlage für einen Gesetzentwurf werden. Zwischen 1,5 und 1,6 Millionen Wohnungen wären laut Mieterverein von der Mietendeckel-Regelung in der Hauptstadt betroffen. Deshalb rief der Berliner Verband von Haus und Grund auf seiner Internetseite Vermieter dazu auf, die Mieten bis zum 17. Juni zu erhöhen. Das kritisierte Berlins Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) als „verheerendes Signal“. Mieter würden zum Faustpfand der Immobilienlobby degradiert.

Haus und Grund verteidigte den Aufruf. Es gebe bereits vermehrt Anrufe mit der Frage, wo Mieterhöhungsformulare erworben werden könnten. „Wenn jetzt eine Mieterhöhung in einem laufenden Mietvertrag ausgesprochen wird, dann kann damit maximal die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht werden“, hieß es seitens des Verbandes. (dpa)