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Dezember-Hilfen vom StaatSo werden die Gas- und Wärmekunden der Rheinenergie entlastet

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Eine Frau dreht an einem Heizungsthermostat

Ein oder zwei Grad weniger dämpfen die ohnehin hohe Gasrechnung.

Die Rheinenergie verzichtet im Dezember auf die Abschlagszahlung bei ihren Gas- und Wärmekunden. Damit setzt sie die von der Bundesregierung angeschobene Entlastung für Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Betriebe angesichts der hohen Energiepreise um.

Die Dezemberhilfen haben in der Praxis ihre Tücken. Geregelt ist das alles in einem Gesetz. Die Entlastung erfolgt, indem die Rheinenergie im Dezember auf die Abschlagszahlung für Gas und Wärme verzichtet, teilte der Regionalversorger am Freitag mit. Bei Kunden mit einem direkten Vertrag mit der Rheinenergie, die das Geld für Gas oder Wärme per Lastschrift einziehen lassen, wird das Konto im Dezember nicht vom Versorger belastet.

Dauerauftrag kann pausieren

Wer den monatlichen Abschlag für Gas und Wärme selbst überweist, sollte keine Überweisung für Dezember ausführen, wer diese Abschläge per Dauerauftrag begleicht, kann diesen im Dezember pausieren lassen, so die Rheinenergie. Sollte eine Überweisung erfolgen, ist das Geld nicht verloren. Die Gutschrift aus der Soforthilfe werde automatisch dann in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet, so der Versorger. Das gelte auch, wenn der Dauerauftrag weiter laufe.

Bei Kunden, die auch Strom und Wasser von der Rheinenergie beziehen, und einen Abschlag für drei Posten bezahlen, ermittelt die Rheinenergie diesen Abschlag für Gas und Wärme und bucht weniger ab. Wer überweist, findet den Abschlagsbetrag für Gas oder Wärme etwa im Online-Service, in der letzten Rechnung, in der Vertragsbestätigung oder im Preisinformationsschreiben, so dass er den Gesamtabschlag kürzen kann.

Die Soforthilfe für Gas berechnet sich letztlich auf Basis der am 1. Dezember geltenden Arbeits- und Grundpreise und berücksichtigt ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs. Dies kann daher von der Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen abweichen, so die Rheinenergie. Die Soforthilfe für Wärme beträgt 120 Prozent des Septemberabschlags.

Informationen im Online-Hilfezentrum

Fragen und Antworten zur Soforthilfe Gas und Wärme sowie weiterführende Informationen hält die Rheinenergie auch in ihrem Online-Hilfecenter bereit. Jedenfalls wird die Dezemberhilfe in der nächsten Jahresabrechnung eindeutig ausgewiesen sein und verrechnet, so die Rheinenergie. Anders sieht es bei Mietern aus, die dem Hauseigentümer Gas oder Wärme mit den Nebenkosten bezahlen. Sie werden erst mit der Abrechnung dieser Nebenkosten entlastet.

Vorauszahlungen für Gas an die Rheinenergie sollten sich die direkten Kunden ohnehin noch einmal ansehen. In vielen Abschlagplänen wird nämlich eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent fortgeschrieben, obwohl sie Ende Oktober rückwirkend auf Anfang Oktober auf sieben Prozent gesenkt wurde. Diese Abschlagpläne sind in der Regel noch aus dem August mit dem höheren Mehrwertsteuersatz. Sie durften bestehen bleiben, so die Rheinenergie. Das sei in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums so genannt worden. Ein Drei-Personen-Haushalt zahlt dann aber nach der Preiserhöhung zum Jahreswechsel etwa 30 Euro mehr pro Monat als bei einem Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent.

Entscheidend ist die Jahresrechnung

Ob dieser pauschal ermittelte Abschlag aber wirklich zu hoch ist, zeigt sich letztlich erst bei der Jahresrechnung. Hier werde natürlich der Satz von sieben Prozent angesetzt, so das Unternehmen. Wer zu viel gezahlt hat, bekommt eine Erstattung. Dann gibt es auch einen neuen Abschlagsplan mit dann sieben Prozent Mehrwertsteuer. Die Rheinenergie erlaubt es aber auch jedem Kunden, den Abschlag anzupassen, wenn er glaubt, dass der zu hoch ist, weil er etwa kräftig Energie spart. Wer den Abschlag dann zu niedrig ansetzt, muss allerdings nachzahlen.


Der Verbrauch sinkt

Der Stromverbrauch in Deutschland sind deutlich zurückgegangen. Im Oktober hätten die Deutschen kalenderbereinigt acht Prozent weniger Strom verbraucht als im Oktober 2021, teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gestern in Berlin mit mit. Von Januar bis Oktober sei der Verbrauch um 1,9 Prozent auf rund 434 Milliarden Kilowattstunden gesunken. Der Gasverbrauch ging laut BDEW zwischen Januar und Oktober im Vergleich zum Vorjahr um 13,7 Prozent auf rund 674 Milliarden Kilowattstunden zurück. Um Temperatureffekte sank der Verbrauch um 7,5 Prozent. Im Oktober hätten die Werte nach vorläufigen Berechnungen sogar 23 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres gelegen. Gründe seien die Temperatur, die konjunkturelle Abkühlung sowie Einsparungen wegen hoher Preise und Änderungen beim Verbrauchsverhalten. (afp)