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Debatte um ErhöhungWird bald mehr Kurzarbeitergeld ausgezahlt?

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KR Arbeitsmarkt

Symbolbild

Köln – Können Kurzarbeiter in der Corona-Krise mit dem Geld auskommen, das ihnen die Arbeitsagentur als Lohnersatz zahlt? Darüber wird kontrovers diskutiert. Gezahlt werden 60 Prozent des Nettolohn, 67 Prozent an Kurzarbeiter mit Kindern. In Branchen mit starken Gewerkschaften werden tariflich oder durch Betriebsvereinbarungen verabredete Zuschläge des Arbeitgebers fällig, teilweise bis zu 100 Prozent.

Wo es keine Zuschläge gibt und die Beschäftigten ohnehin wenig verdienen reiche das Kurzarbeitergeld kaum zum Leben, sagen die Gewerkschaften. Das gilt vor allem bei „Kurzarbeit Null“, wenn überhaupt nicht mehr gearbeitet wird. Besser sieht es aus, wenn etwa 50 Prozent des normalen Arbeitsvolumens noch geleistet und bezahlt werden, und das Kurzarbeitergeld lediglich Lohnersatz für die übrigen 50 Prozent beisteuert.

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine allgemeine gesetzliche Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 80 und 87 Prozent. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann hat in einem Interview des Deutschlandfunks vorgerechnet, dass es in der Spitze fünf Millionen Kurzarbeiter geben könne, die Kosten von 20 Milliarden Euro verursachten. Die Finanzreserve der Bundesagentur für Arbeit beläuft sich auf 26 Milliarden Euro. Also Luft nach oben?

Warnung der Arbeitgeber

Im Lager der Arbeitgeber wird davor gewarnt, gerade jetzt die Statik der Arbeitslosenversicherung durch höhere Leistungen und Kosten anzutasten. Wenn das Kurzarbeitergeld steige, müsse doch auch das Arbeitslosengeld angepasst werden. Es sei besser, für Härtefälle vorzusorgen, wie in der Metallindustrie vereinbart – zumal Kurzarbeiter in anderen Tätigkeiten dazuverdienen dürften.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt, man sei wegen einer Erhöhung des Kurzarbeitergeldes im Gespräch mit den Sozialpartnern. Die SPD ist für eine Erhöhung, die CDU/CSU eher nicht. Eine Erleichterung gibt es für Betriebe, die schon seit 2019 kurzarbeiten. Für diese „Altfälle“ wird die zulässige Dauer der Kurzarbeit durch Rechtsverordnung bis Ende 2020 verlängert.