AboAbonnieren

Ausgleich in Corona-KriseStreit um höheres Kurzarbeitergeld

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Düsseldorf – In einem sind sich alle einig: Die Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument, um Firmen und Belegschaften durch Wirtschaftskrisen zu bringen. Angesichts der Folgen des Corona-Lockdowns ist aber nun ein Streit um die Reform der Lohnersatzleistung entbrannt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will das Kurzarbeitergeld befristet anheben. Er nannte die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes plausibel, der es von 60 auf 80 Prozent der Nettoeinbußen aufstocken möchte. Das Ganze solle für die Monate Mai, Juni und Juli gelten. Mit einer Aufstockung könne die Kaufkraft der Beschäftigten gesichert werden, so Heil.

Derzeit 60 Prozent des Lohnes

Derzeit erhalten Beschäftigte, deren Firmen vorübergehend nichts oder nicht mehr genug zu tun haben, 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgeltes. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, sind es sogar 67 Prozent. Auch Auszubildende haben Anspruch. Das Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate gezahlt werden. Das Arbeitsministerium kann die Bezugsdauer auf 24 Monate verlängern.

Heil kann sich über breite Unterstützung freuen: Auch die CDA, der Arbeitnehmerflügel der CDU, sprach sich für eine befristete Anhebung auf 80 Prozent aus. Zustimmung signalisierte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Zunächst ist die Bundesagentur für Arbeit gefragt, die 2019 mit einem Milliarden-schweren Finanzpolster abschloss. Die Grüne gehen sogar noch weiter: Sie fordern ein nach Einkommen gestaffeltes Kurzarbeitergeld, das auf bis zu 90 Prozent des Nettolohns steigen soll. Justus Haucap, Ökonom der Universität Düsseldorf, sieht Probleme: „Ich kann verstehen, dass man die Arbeitnehmer stärker schützen möchte. Gleichwohl kommt die Leistungsfähigkeit des Staates auch irgendwann an Grenzen.“

Pinkwart zeigt sich skeptisch

Er mahnte: „Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes sollte daher unbedingt zeitlich begrenzt erfolgen, vielleicht für zwei Monate. Danach sollte es dann eine bedarfsorientierte Prüfung geben statt einer pauschalen Aufstockung für alle.“ Auch NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart ist skeptisch. „Eine generelle Forderung nach Aufstockung des Kurzarbeitergeldes erscheint nicht zielführend, um den berechtigten Anliegen von Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen gerecht zu werden“, so der FDP-Politiker. Denn vielfach nutzten Betriebe bereits die Möglichkeit, das Kurzarbeitergeld steuerlich begünstigt aufzustocken, weshalb der monatliche Ausfall des Nettoeinkommens für Arbeitnehmer sehr unterschiedlich sei.

Das könnte Sie auch interessieren:

Deutliche Kritik kommt von den Arbeitgebern. „Der Vorschlag des Bundesarbeitsministers hört sich nett an, ist aber unlogisch“, sagte Arndt Kirchhoff, Präsident der NRW-Vereinigung der Unternehmensverbände, unserer Redaktion. „Denn die Unternehmen müssen beim Kurzarbeitergeld in Vorleistung gehen und bekommen erst nachträglich das Geld von der Bundesagentur für Arbeit zurück. Jetzt aber kommt es darauf an, die Liquidität im Betrieb zu halten und so Unternehmen wie Arbeitsplätze zu sichern.“