Der Vorfall ereignete sich in Stralsund, die Polizei ermittelt. In den sozialen Medien gibt es auch Zuspruch für den Weihnachtsmann.
Gefährliche KörperverletzungWeihnachtsmann schlägt Kind mit Rute ins Gesicht – Diskussion in Social Media
Die Auseinandersetzung eines Vierjährigen mit einem Weihnachtsmann hat in Mecklenburg-Vorpommern Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung ausgelöst. Wie die Polizei in Stralsund am Dienstag mitteilte, streckte das Kind dem kostümierten 62-Jährigen am Montag auf dem örtlichen Weihnachtsmarkt die Zunge heraus. Daraufhin schlug der Nikolaus dem Jungen mit seiner Rute ins Gesicht, wodurch dieser Schmerzen erlitt.
Der 62-Jährige habe „seine Handlung offenbar als erzieherische Maßnahme“ angesehen, erklärte die Polizei. Sie habe ihm allerdings eine Strafanzeige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung eingebracht.
Der Vierjährige war auf dem Weihnachtsmarkt demnach mit seiner 34-jährigen Mutter und weiteren Geschwistern unterwegs. Der Markt in der Stralsunder Altstadt war am Montag mit dem traditionellen Stollenanschnitt eröffnet worden. Auf dem Alten Markt finden bis zum 31. Dezember zahlreiche Veranstaltungen statt, auf dem Neuen Markt gibt es bis zum 2. Dezember eine Eisbahn und mehrere Fahrgeschäfte.
Zuspruch für Stralsunder Weihnachtsmann in sozialen Medien
In den sozialen Medien fallen die Reaktionen auf diese Meldung höchst unterschiedlich aus. So veröffentlichte das Stralsunder Newsportal „Sundblick“ die Nachricht vom schlagenden Weihnachtsmann auf seiner Facebook-Seite. Darunter sammelten sich innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Kommentare. Neben Bemerkungen wie „Geht ja gar nicht!“ oder dem Wunsch, der Weihnachtsmann möge seinen Job los sein, gibt es auch Zuspruch für den Kostümierten. „Was wollt ihr denn, es heißt doch, die unartigen Kinder bekommen es mit der Rute“, schreibt jemand. Man solle seine Kinder besser erziehen. Der Weihnachtsmann habe vermutlich außerdem nicht „voll durchgezogen“.
Ein anderer Kommentar lautet: „Die Unartigen bekommen vom Weihnachtsmann die Rute“, also sei doch alles richtig. Andere User mutmaßen, die Eltern hätten wohl übertrieben und seien auf Schmerzensgeld aus. Vermutlich hätten sie ihren Sohn sogar angestiftet, spekulieren andere. Andere User halten aber dagegen: „Welches ‚angestiftete Verhalten‘ würde es denn rechtfertigen, einem 4-Jährigen ins Gesicht zu schlagen?“, fragt jemand.
Andere User sind aber offenbar auch entsetzt von den vielen Kommentaren, die das Verhalten des Mannes rechtfertigen. So teilt eine Facebook-Nutzerin den Beitrag von „Sundblick“ und schreibt dazu, es handele sich offenbar um Täter-Opfer-Umkehr, und sie schäme sich für ihre Stadt.
Der „Focus“, der auf seiner Facebook-Seite ebenfalls von dem Vorfall berichtet, sah sich sogar genötigt, moderierend bei den Kommentaren unter dem Post einzugreifen. „Die Redaktion von Focus Online setzt sich konsequent gegen jede Form von Gewalt ein – insbesondere gegen Gewalt an Kindern“, heißt es da. Kommentare, die gegen diesen Grundsatz verstießen, lösche man.
In Deutschland wird seit dem Jahr 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe, unabhängig von ihrer Härte, gesetzlich als Kindesmisshandlung angesehen und ist strafbar. (afp, mit cme)