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„Vampir von Düsseldorf“Neue Akte über rheinländischen Serienmörder Peter Kürten aufgetaucht

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Ein Foto aus dem Gefängnis, das Peter Kürten zeigt.

Ein Foto aus dem Gefängnis, das Peter Kürten zeigt. Kürten wurde als „Vampir von Düsseldorf“ bekannt und war einer der meistgesuchten Serienmörder der Weimarer Republik. Allein in Düsseldorf hatte der in den Jahren 1929/30 acht Menschen getötet.

Peter Kürtens sadistische Mordserie im Rheinland führte zu großem Aufsehen. Auch in Köln mordete der „Vampir von Düsseldorf“, jetzt gibt es neue Unterlagen.

Fast 100 Jahre nach seiner schrecklichen Mordserie ist eine bislang unbekannte Handakte über den Serienmörder Peter Kürten (1883-1931) aufgetaucht. Die Akte habe der damalige Ermittlungsrichter und spätere Richter am Bundesgerichtshof Carl Hertel angelegt, sagte der Leiter des Düsseldorfer Stadtarchivs, Benedikt Mauer, am Mittwoch in Düsseldorf.

Hertel habe die Akte Generalbundesanwalt Max Güde überlassen, dessen Sohn sie im Nachlass des Vaters entdeckt und an das Stadtarchiv geschickt habe. Mauer übergab die Akte am Mittwoch dem zuständigen Landesarchiv NRW, das den Fall Kürten mit den 223 Gerichtsakten dokumentiert. Die Handakte enthält Originalbriefe des Serienmörders und Vernehmungsprotokolle. Es handele sich um einen „Glücksfall“, sagte Historikerin Martina Wiech vom Landesarchiv.

„Vampirs von Düsseldorf“: Peter Kürtens Mordserie gilt als spektakulärster Kriminalfall der Weimarer Republik

Die Verbrechensserie des „Vampirs von Düsseldorf“ gilt als spektakulärster Kriminalfall der Weimarer Republik und machte weltweit Furore. Kürten ermordete neun Menschen und beging mindestens zehn weitere Mordversuche. Er wurde zum Tode verurteilt und am 2. Juli 1931 in Köln geköpft. Regisseur Fritz Lang griff den Fall noch 1931 in seinem Film „M - Eine Stadt sucht einen Mörder“ auf. Ermittlungsrichter Hertel hatte in der Akte die Vernehmungen Kürtens dokumentiert und auch Briefe des Serienmörders nach dessen Festnahme.

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Unterlagen und Fotografien aus der Handakte zum Kriminalfall Peter Kürten liegen im Stadtarchiv auf einem Tisch.

Unterlagen und Fotografien aus der Handakte zum Kriminalfall Peter Kürten liegen im Stadtarchiv auf einem Tisch.

So habe sich Kürten verwundert gezeigt, dass er von seiner Frau nichts höre und ihr einen Brief geschrieben, doch die habe dem Richter kühl mitgeteilt: „Bitte sagen Sie ihm, er soll das alles unterlassen. Es ist alles vorbei und zu spät. Die Reue ist zu spät.“ Die Frau des Serienmörders hatte nach Bekanntwerden seiner Untaten einen Nervenzusammenbruch erlitten. Zur Scheidung kam es vor der Hinrichtung Kürtens nicht mehr: Auguste Kürten wurde Witwe und änderte mit Unterstützung des Richters ihren Namen in Schmitt, nachdem sie unter dem Namen Krüger enttarnt worden war. Den Briefen zufolge habe Kürten wohl nicht mit seiner Hinrichtung gerechnet.

Peter Kürten: Neue Akte zum „Vampir von Düsseldorf“ aufgetaucht

Vor seiner geplanten Rückverlegung aus der Heilanstalt Bedburg in das Düsseldorfer Gefängnis Ulmer Höh' habe er um eine frisch gestrichene Zelle auf der Sonnenseite der Haftanstalt gebeten. Mal zeigt er sich einsichtig: „Meine damaligen Ansichten bei Begehung der Taten waren wohl irrige“, schreibt er. Zwischenzeitlich hatte er sein Geständnis allerdings widerrufen. 1929 hatte Kürten acht seiner neun Morde - meist an Kindern und Frauen - begangen sowie eine Reihe von Überfällen und Mordversuchen, mit denen er die Bevölkerung im Rheinland in Hysterie versetzt hatte.

Kürten hatte mindestens zehn Geschwister, sein Vater war ein gewalttätiger Alkoholiker, der Frau und Kinder schlug, sich sogar an einer Tochter verging. Als Kind schaute er seinem Nachbarn, einem Tierfänger, bei der Arbeit zu und spürte schon damals seine Lust am Töten. Eine überlebende Frau hatte die Ermittler schließlich an Kürtens Wohnanschrift geführt. In der Wohnung wird seine Ehefrau festgenommen. Kürten selbst hatte Unheil gewittert und sich im letzten Moment abgesetzt. An der Düsseldorfer Rochuskirche wird Kürten schließlich bei einer fingierten Verabredung mit seiner Frau verhaftet - und gesteht. (dpa)