Köln – Pflegende Angehörige, die noch nicht 80 Jahre alt sind, werden in der nächsten Impfrunde nicht berücksichtigt. Diese Antwort erhielt gleich eine Reihe von Lesern am Rundschau-Expertentelefon. Bei der Aktion am Dienstag liefen die Telefone heiß. Die wichtigsten Antworten im Überblick.
Wann und wie werden die Ü-80er benachrichtigt?
Felix Lüken, Referent im NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, stellt klar: Alle ab einem Alter von 80 Jahren werden über die Kreise und kreisfreien Städte vom Gesundheitsministerium NRW angeschrieben. Das Informationsschreiben soll sie bis zum 23. Januar erreichen. „Der Brief ist keine Voraussetzung dafür, dass man als betroffene Person einen Termin vereinbaren kann. Eine Terminvereinbarung wird ab dem 25. Januar telefonisch oder online möglich sein. Die Impfungen erfolgen dann ab dem 1. Februar in den Impfzentren“, so Lüken.
Muss ich (Ü-80) mich kümmern, damit ich geimpft werde?
Ja. Der Impftermin muss von der berechtigten Person oder einem ihr nahestehenden Menschen vereinbart werden. Terminvereinbarung entweder über die Rufnummer 0800 – 116 117 – 01 oder die Internetseite www.116117.de.
Ich bin nicht mobil genug, um ins Impfzentrum zu kommen. Was kann ich machen?
„Lassen Sie sich – wenn möglich – durch ein Kind, ein Enkelkind oder einen Nachbarn zum Impfzentrum fahren. Wenn dies nicht möglich ist, empfehle ich, sich noch ein wenig zu gedulden. Ich bin zuversichtlich, dass wir zeitnah einen Impfstoff haben werden, mit dem auch der vertraute Hausarzt weniger mobile Personen impfen kann“, sagt Lüken. Dr. Oliver Funken, Vorsitzender des Hausärzteverbands NRW, ergänzt: „Man kann sich beim Hausarzt voranmelden. Die Impfung ist aber erst möglich, wenn Impfstoff dort vorrätig ist. Dies wird wahrscheinlich nicht vor April sein, eher später.“
Sind mobile Impffahrzeuge geplant?
Impfungen in den eigenen vier Wänden sind mit den bereits zugelassenen Impfstoffen derzeit nicht möglich, da die Impfstoffe besondere Anforderungen an den Transport stellen. Daher sind derzeit keine mobilen Impffahrzeuge geplant.
Können wir (Ende 80) im Altenheim in unserer Nähe geimpft werden?
Nein. In den Pflegeeinrichtungen ist das Risiko für eine Covid-19-Erkrankung besonders hoch. „Wenn wir dort nun weiteren Personen Zugang gewähren würden, um sich dort impfen zu lassen, würde dadurch im Altenheim das Risiko eines Infektionsausbruchs steigen“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Ich (79) pflege meinen Mann (84). Können wir gleichzeitig geimpft werden, damit ich nicht in der Pflege ausfalle, wenn ich erkranken sollte?
Leider werde dies zunächst nicht möglich sein, teilt das Gesundheitsministerium mit. „Die zunächst sehr begrenzte Knappheit des Impfstoffs macht es erforderlich, dass die Impfzentren sich streng an die bundesweit einheitlichen Vorgaben halten.“ Der Wunsch, sich gemeinsam impfen zu lassen, sei verständlich. „Da der Impfstoff momentan nur begrenzt zur Verfügung steht, müssen wir sicherstellen, dass die Vorgaben des Bundes zur Reihenfolge sehr genau eingehalten werden. Jede Abweichung von diesen Regeln führt dazu, dass weniger Personen, die zum jetzigen Zeitpunkt impfberechtigt sind, auch tatsächlich ein Impfangebot erhalten können. Nur so kann das vorrangige Ziel, die Verhinderung von schweren Verläufen und Todesfällen durch Sars-CoV-2 optimal erreicht werden.“
Das könnte Sie auch interessieren:
Können jüngere Menschen mit Vorerkrankungen oder chronisch Kranke ab Februar geimpft werden?
Nein. Das NRW-Gesundheitsministerium erläutert: „Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut hat sich die weltweite Datenlage angesehen und geprüft, welche Personengruppen ein besonders hohes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs haben oder sogar zu versterben. Auf Grundlage dieser Daten hat sie eine Reihenfolge der Personengruppen festgelegt, die zunächst ein Impfangebot erhalten sollten. Dieser Empfehlung ist das Bundesgesundheitsministerium mit seiner Impfverordnung in großen Teilen gefolgt. Daher werden auch jüngere Personengruppen mit bestimmten Erkrankungen früher ein Impfangebot erhalten als andere Personen gleichen Alters. Allerdings haben die Daten auch gezeigt, dass Vorerkrankungen für einen schweren Krankheitsverlauf eine weniger bedeutende Rolle spielen als insbesondere das Alter. Das ist der Grund, warum Personen mit Vorerkrankung nicht als erste ein Impfangebot erhalten.“ Sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehe, damit auch Personen mit bestimmten Vorerkrankungen ein Impfangebot erhalten können, werde dies vom Gesundheitsministerium sowie über die Medien und die Ärzteschaft kommuniziert werden.
Welche Nebenwirkungen sind bei der Impfung möglich?
Bei den bisherigen Impfstoffen wird von den üblichen Nebenwirkungen berichtet. Dies können Kopf- und Gliederschmerzen, Müdigkeit, Armbeschwerden, Rötung der Einstichstelle und vereinzelte allergische Reaktionen sein.
Wer garantiert, dass die Impfenden gut ausgebildet sind?
Der medizinische Routineeingriff ist nur ausgebildetem Personal erlaubt. Für die Registrierung bei der Impfstelle muss man die entsprechende Ausbildung nachweisen.
Sollten sich Krebspatienten impfen lassen?
Professor Rolf-Joachim Schulz, Chefarzt Geriatrie am Kölner St. Marien-Hospital, ermuntert ausdrücklich dazu: „Patienten mit Krebsleiden sind für Corona-Leiden besonders gefährdet, sodass alles unternommen werden sollte, um eine Infektion durch das Virus zu verhindern. Diese Personen können unabhängig von ihrem Krebstyp grundsätzlich eine Impfung erhalten. Es gibt keine Studienergebnisse und es spricht auch, unter Berücksichtigung der Theorie wie eine Immunantwort durch den Impfstoff verursacht wird, nichts gegen eine Impfung. Patienten mit einem zurückliegenden Krebsleiden, die jetzt nicht mehr unter einer Tumortherapie stehen, sollten unbedingt geimpft werden.“ Schulz schränkt jedoch ein, dass Patienten unter einer laufenden Therapie das Thema mit ihrem Arzt besprechen sollten.
Spricht die Einnahme von Blutgerinnungshemmern gegen die Impfung?
Diese häufige Sorge nimmt Professor Sc hulz: „Der Impfstoff wird durch die Haut in den Muskel mit einer dünnen Kanüle gespritzt. Dies führt nur zu geringen Gewebeverletzungen.“ Man sollte jedoch dem impfenden Personal einen Hinweis geben.
Muss in den Arm geimpft werden?
Am besten: Ja. Dr. Luba Lendowski, Leitende Krankenhaushygienikerin der Hospitalvereinigung St. Marien in Köln, erläutert: „Die bevorzugte Stelle ist der Deltamuskel des Oberarms. Es wird nur eine sehr geringe Flüssigkeitsmenge eingebracht und außerdem werden dünne Nadeln verwendet. Damit ist auch bei dünnen Armen kein Problem zu erwarten. Das Ausweichen auf eine andere Körperstelle wie das Gesäß birgt mehr Risiken.“
Werde ich geimpft, obwohl ich schon Covid-19 hatte?
Zunächst nicht. Das empfiehlt die Ständige Impfkommission. Allerdings gebe es auch keine Hinweise darauf, dass eine Impfung nach einer unbemerkt durchgemachten Corona-Infektion ein Risiko darstellt.
Wie schnell wirkt die Impfung?
„Die erste Immunität stellt sich zehn bis 14 Tage nach der ersten Impfung ein. Der vollständige Impfschutz ist nach Herstellerangaben erst am siebten Tag nach der zweiten Impfung zu erwarten“, sagt Dr. Lendowski.