Der Pfarrer soll 1997 im Saarland einen damals 14-Jährigen belästigt haben. Auch weitere mutmaßliche Betroffene sagten in dem Prozess aus.
MissbrauchGericht verurteilt Pfarrer wegen sexueller Nötigung zu Bewährungsstrafe
Das Landgericht Saarbrücken hat einen wegen sexueller Nötigung angeklagten Priester zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre.
Das Gericht sah als erwiesen an, dass der 69-Jährige 1997 in seinem Pfarrhaus im Saarland einen 14-Jährigen sexuell genötigt hat. Die Aussage des Betroffenen und Nebenklägers nannte der Vorsitzende Richter am Donnerstag „in jeder Hinsicht überzeugend und plausibel“.
Der angeklagte Priester wies die Vorwürfe bis zuletzt zurück
Der Angeklagte muss zudem 2500 Euro Geldstrafe Euro an einen Verein zahlen, der sich gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen einsetzt. Die Schlussplädoyers am Nachmittag fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil zwei Zeugen – der Nebenkläger und ein weiterer Mann – nichtöffentlich ausgesagt hatten.
Prozessbeteiligte sagten, die Staatsanwaltschaft habe zweieinhalb Jahre Haft gefordert, der Verteidiger hingegen einen Freispruch. Der Angeklagte wies die Vorwürfe nach Angaben seines Verteidigers bis zuletzt zurück. Er soll zum Ende der Verhandlung erneut seine Sicht zu den Anschuldigungen dargelegt haben, die außer dem Nebenkläger auch andere Zeugen im Prozess gegen ihn vorgebracht hatten.
Das Kirchengericht Köln befasst sich seit 2018 mit Vorwürfen gegen den Angeklagten
Frühere Ermittlungsverfahren gegen den Mann waren aus unterschiedlichen Gründen eingestellt worden. Auch dort ging es um Vorwürfe sexualisierter Gewalt. In der Verhandlung hatten auch fünf weitere mutmaßliche Betroffene ausgesagt und von sexuellen Übergriffen des Priesters berichtet. Der Fall schlägt seit Jahren auch in der Kirche Wellen.
Seit 2018 befasst sich das Kirchengericht Köln mit Vorwürfen gegen den Mann. Das Verfahren soll kurz vor dem Abschluss stehen. Im kirchlichen Strafverfahren droht dem Beschuldigten schlimmstenfalls eine Entlassung aus dem Priesterstand – die mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden wäre.
Das Bistum Trier soll Hinweisen nicht ausreichend nachgegangen sein
Das staatliche Urteil könnte sich auf die Entscheidung der Kölner Kirchenrichter auswirken. Der Leiter des kirchlichen Strafverfahrens, der Kölner Vizeoffizial Thomas Weitz, hatte in der vergangenen Woche in Saarbrücken ausgesagt.
Das Bistum Trier steht aufgrund seines Umgangs mit dem Beschuldigten und den mutmaßlich Betroffenen seit Jahren in der Kritik. So räumte der Bischof vor dem Landgericht in der vergangenen Woche ein, dass das Bistum 2006 Hinweisen zu Anschuldigungen nicht ausreichend nachgegangen sei. Der Beschuldigte wurde 2015 vom Bistum beurlaubt und in den Ruhestand geschickt. (kna)