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Ex-AfD-AbgeordneterDienstgericht untersagt rechtsextremem Richter Maier Amtsgeschäfte

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Jens Maier spricht auf einem AfD-Landesparteitag zu den Delegierten.

Leipzig – Ein Dienstgericht hat dem rechtsextremen sächsischen Richter Jens Maier vorerst die Führung von Amtsgeschäften untersagt. Das teilte das Landgericht in Leipzig am Freitag mit. „Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen“, erklärte das Gericht zur Begründung des Beschlusses.

Die vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte sei „geboten“. Der Beschluss des Dienstgerichts ist demnach unanfechtbar und gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem vom Bundesland Sachsen angestrengten eigentlichen Hauptsacheverfahren.

Hauptverfahren läuft noch

Gegen den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten wurde bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass der Jurist „die Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt hat“. Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag.

Der 60-jährige hatte im vergangenen September sein Bundestagsmandat bei der Wahl verloren und daraufhin einen Antrag auf Wiedereinstellung gestellt. Das Ministerium am Landgericht Leipzig stellte jedoch einen Antrag auf Versetzung Maiers in den Ruhestand nach Paragraph 31 des Richtergesetzes.

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Vom sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft. Er galt er als einer der führenden Köpfe des rechtsextremistischen und zumindest offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD. Das Dienstgericht folgte nach eigenen Angaben der Einschätzung der sächsischen Regierung zu negativen Folgen für die Rechtspflege aufgrund der Wahrnehmung Maiers als „Rechtsextremist“ wegen seiner Aktivitäten beim AfD-„Flügel“.

Es verwies in diesem Zusammenhang auf „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzberichts von 2020 sowie jüngste Äußerungen von Maier selbst. Dessen Aussagen legten nahe, dass dieser sein Amt explizit als „AfD“-Richter wahrnehmen wolle. (AFP/ph)