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Rattengift im EssenGeiger des Sinfonieorchesters kommt sechseinhalb Jahre ins Gefängnis

Lesezeit 3 Minuten
Der Angeklagte (l) kommt vor Verhandlungsbeginn in einen Gerichtssaal im Landgericht Hannover. Daneben steht sein Anwalt Matthias Waldraff (r).

Beim Angeklagten handelt es sich um einen ehemaligen Musiker des Schleswig-Holsteinischen Sinfonieorchesters am Landestheater Schleswig-Holstein, der sich wegen versuchten Mordes an drei Menschen verantworten muss. Ihm wird vorgeworfen, er habe versucht, seine Mutter in einem Seniorenheim und zwei Orchesterkollegen mit Rattengift zu vergiften.

Ein Orchestermusiker hat Mordgedanken, besorgt sich Rattengift und versucht, drei Menschen zu vergiften. Nun kam der Fall vor Gericht.

Wie versteinert starrt der 62-Jährige vor sich hin, offensichtlich kann er es kaum fassen: Für sechseinhalb Jahre muss der Geiger des Schleswig-Holsteinischen Sinfonieorchesters ins Gefängnis – wegen versuchten Giftmordes und gefährlicher Körperverletzung. „Der Tenor wird einige überrascht haben“, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Hannover, Martin Grote, am Montag. Verteidiger Matthias Waldraff kündigte umgehend an, Revision einlegen zu wollen.

Gefängnisstrafe für Geiger: Rattengift war im Knoblauchdip

„Die Fäden laufen ohne Zweifel bei Ihnen zusammen“, sagte Grote an den 62-Jährigen gerichtet in seiner Urteilsbegründung. „Sie sind das Bindeglied dieser Fälle.“ Der verurteilte Deutsche hatte nach Überzeugung des Gerichts im September 2022 in einem Seniorenheim in Hannover Rattengift in Lebensmittel seiner 93 Jahre alten Mutter gemischt.

Und einige Tage später reichte er zwei Kollegen auf einer Konzertreise einen Knoblauchdip mit dem Gift. Die Opfer erlitten Blutgerinnungsstörungen, an denen sie hätten sterben können. Die Mutter des Mannes erhielt mehrere Blutkonserven.

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Die Staatsanwaltschaft hatte für die Taten zwölf Jahre Gefängnis gefordert, außerdem die anschließende Sicherungsverwahrung. Die Anwälte des Mannes forderten dagegen einen Freispruch.

Warum aber hatte der Verurteilte die ihm vorgeworfenen Taten begangen? „Es ist nicht so, dass Sie kein Motiv hatten – wir wissen nur nicht, welches“, sagte Grote in der Urteilsbegründung weiter. Eine Reihe von Motiven sei vorstellbar – und die Fakten erlaubten es, sicher auf den 62-Jährigen als Täter zu schließen.

Zwar habe das Gericht keinen Zweifel daran, dass der Mann ein enges Verhältnis zu seiner Mutter hatte. Deren Gesundheitszustand aber habe sich rapide verschlechtert, auch Demenz sei diagnostiziert worden. Man gehe davon aus, dass er aus Verzweiflung über die Demenzerkrankung versucht habe, die alte Frau zu töten.

Bei der Vergiftung der Kollegen aus dem Orchester ging das Gericht von einer gefährlichen Körperverletzung statt vom Tötungsvorsatz aus – es habe sich wohl um einen Denkzettel wegen fehlenden Beistands in einer „von Ihnen als existenziell empfundenen Lebenskrise“ gehandelt, sagte Grote. Der 62-Jährige hatte sich von einem weiteren Musiker des Orchesters angegriffen und gemobbt gefühlt – in der Folge verstärkten sich seine Depressionen und er hatte Suizidgedanken.

Er gab auch zu, das Gift Brodifacoum bestellt zu haben, um diesem Kollegen zu schaden. Den Plan habe er aber aufgegeben, das Gift entsorgt. Richter Grote sagte nun, das Gericht glaube ihm nicht, das Gift tatsächlich weggeworfen zu haben.

Schweres Urteil für den Täter: Körperverletzung und versuchter Mord

Rechtlich gehe er von versuchtem Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im Falle der Mutter aus, sagte der Richter. Als Einzelstrafe wurden fünf Jahre und neun Monate festgelegt. Im Fall der vergifteten Kollegen ging das Gericht von gefährlicher Körperverletzung aus – das bedeute eine Einzelstrafe von drei Jahren. Daraus ergebe sich eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.

Der 62-Jährige hatte in seinem Schlusswort dagegen betont, es sei für ihn unvorstellbar, seiner Mutter oder seinen alten Freunden zu schaden. Im September war bekanntgeworden, dass das Schleswig-Holsteinische Landestheater und Sinfonieorchester ihn entlassen hatte.

Anwalt Matthias Waldraff erklärte, das Gericht arbeite mit Konstrukten und bewege sich mit seinem Urteil auf dünnem Eis – nun müsse der Bundesgerichtshof feststellen, „ob das hält“.

Er sehe bei seinem Mandanten keinen Tötungsvorsatz. Schon vorher hatte er den Musiker als Feingeist bezeichnet, dessen Leben von Musik und Noten geprägt sei. Der Verteidiger betonte, es sei beruhigend, dass das Gericht fünfeinhalb Jahre unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben sei, auch habe eine Sicherungsverwahrung keine Rolle gespielt. (dpa)