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Prominenter FallPriester muss wegen Missbrauchs vor Gericht – Zivilklage auch gegen Ratzinger

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Vor dem weißen Kirchengebäude St. Nikolaus in Garching an der Alz wird ein Kreuz von der Sonne angestrahlt.

Ein Priester soll in Garching an der Alz und zuvor in Grafing bei München Kinder sexuell missbraucht haben.

Priester H. soll in mehreren Diözesen Minderjährige missbraucht haben. Ein Opfer aus Traunstein klagt gegen ihn und das Erzbistum München.

Der Fall gilt als einer der prominentesten im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche – nun hat das Landgericht Traunstein einen Prozesstermin festgelegt.

Am 28. März soll über die Zivilklage eines Missbrauchsopfers gegen den mutmaßlichen Täter, Priester H., sowie Vertreter der katholischen Kirche verhandelt werden. Der wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte Wiederholungstäter H. muss vor Gericht erscheinen.

Das persönliche Erscheinen des Angeklagten wurde gerichtlich angeordnet

„Das persönliche Erscheinen des beklagten Priesters und eines informierten Vertreters der beklagten Erzdiözese wurde angeordnet“, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet.

Priester H. wurde nach Vorwürfen gegen ihn in den 1980er Jahren aus Nordrhein-Westfalen nach Bayern versetzt. Zu der Zeit war der spätere Papst Benedikt XVI., Joseph Ratzinger, Erzbischof von München und Freising. Wegen sexuellen Missbrauchs in seiner neuen Diözese in Grafing bei München wurde H. dann rechtskräftig verurteilt und erneut versetzt – nach Garching an der Alz, wo niemand von seinen Taten wusste und wo der Priester erneut rückfällig wurde.

Der Traunsteiner Kläger gibt an, in Garching von dem Mann missbraucht worden zu sein, und sieht auch Vertreter des Bistums in der Verantwortung. Er wirft ihnen vor, Fälle vertuscht und so weitere Taten erst ermöglicht zu haben. Die Zivilklage, eine sogenannte Feststellungsklage, richtet sich gegen vier Beschuldigte: Priester H., das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Ratzinger und Kardinal Friedrich Wetter.

Wie Correctiv berichtet, verzichtet das Erzbistum München und Freising in der Klageerwiderung auf die „Einrede der Verjährung“ und akzeptiert damit grundsätzlich die Haftung für das Handeln seiner kirchlichen Amtsträger, sollte das Gericht deren Verantwortung feststellen. In diesem Fall würde das Gericht ein Schmerzensgeld bestimmen. Die Anwälte des beklagten Kardinals Wetter beantragten laut Correctiv eine Klageabweisung und verwiesen auf die Amtshaftung des Erzbistums. Die Position des Rechtsnachfolgers des ehemaligen Erzbischofs und verstorbenen Papst emeritus Benedict XVI. sei jedoch noch nicht bekannt. (dpa,red)