Ein vorgetäuschter Bootsunfall auf der Ostsee bringt einem Paar aus Kiel Haftstrafen ein. Sie hatten versucht, mit dem Betrug Millionen von Versicherungen zu kassieren.
Versuchter Versicherungsbetrug auf der OstseePaar aus Kiel nach vorgetäuschtem Bootsunfall zu Haftstrafen verurteilt

Blick in einen leeren Sitzungssaal im Landgericht Kiel: Hier wurde über ein Ehepaar geurteilt.
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Versuchter Versicherungsbetrug in 14 Fällen: Wegen des Vortäuschens seines Todes auf der Ostsee hat das Landgericht Kiel einen 56-Jährigen sowie seine Ehefrau verurteilt. Der Mann erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, während seine Ehefrau zwei Jahre auf Bewährung erhielt.
Im Oktober 2019 hatten sie den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück vorgetäuscht. Nachdem die Polizei Manipulationen an ihrem Boot entdeckt hatte, fiel ihr Betrugsversuch auf. Das Gericht stellte fest, dass die Absicht bestand, von mehreren Versicherungen Millionen von Euro zu erhalten.
Kiel: Angeklagter täuschte Tod vor und tauchte unter
Nach der Tat versteckte sich der Angeklagte monatelang zunächst in Hamburg, später im niedersächsischen Schwarmstedt. Dort fanden ihn im Mai 2020 schließlich Spezialkräfte der Polizei. Im Schein einer Taschenlampe blitzte sein Ehering auf, als sich der Mann hinter Kisten versteckte.
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In dem Prozess ging es nicht mehr um die eigentliche Schuldfrage. Das Kieler Landgericht hatte das Paar im Februar 2021 bereits wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr verurteilt. Diese Entscheidungen sind rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob die Freisprüche in 13 anderen Fällen von versuchtem Betrug anderer Versicherungen jedoch auf. Darüber musste das Gericht in Schleswig-Holstein nun erneut entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Paar gemeinschaftlichen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugsversuch vor. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, während die Angeklagten ihre finanzielle Notlage als Motiv angaben. Den Lebensversicherungen reichte, anders als vom Angeklagten zunächst angenommen, die Todesmeldung nicht aus. Sie wollten auch eine Sterbeurkunde oder Bestätigung seines Todes vom Amtsgericht. (dpa/lp)