AboAbonnieren

10 Fragen & Antworten zur ErhöhungSo viel mehr Rente bekommen Sie ab dem 1. Juli

Lesezeit 4 Minuten
Ein älteres Paar in der Leipziger Fußgängerzone ist von hinten zu sehen. Der Mann nutzt einen Gehstock.

Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung liegen die Renten in Ost und West erstmals gleichauf.

Die Erhöhung der Renten fällt in diesem Jahr fällt relativ deutlich aus. Was das für Sie heißt und was zu beachten ist.

Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Land bekommen ab Juli mehr Geld. Mit der jährlichen Rentenanpassung steigen die Altersbezüge im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Außerdem kommt es fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung zur Angleichung des sogenannten Rentenwerts Ost an den im Westen – ein Jahr früher als geplant.

Wie viel mehr Rente macht das aus?

Ein Rentner im Westen mit 1500 Euro Rente bekommt durch die Erhöhung ab 1. Juli etwa 66 Euro mehr im Monat, im Osten etwa 88 Euro mehr. Es handelt sich aber um monatliche Brutto-Beträge –das heißt, vor dem Abzug der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die jährliche Erhöhung gilt nach Angaben der Rentenversicherung sowohl für Altersrentner als auch für diejenigen, die wegen Arbeitsunfähigkeit bereits früher in Rente sind (Erwerbsminderungsrente). Die Erhöhung kommt automatisch. Empfänger müssen nichts dafür tun.

Können Ruheständler durch die Rentenanhebung steuerpflichtig werden?

Ja, und zwar dann, wenn ihre Jahresrente nach Abzug ihres individuellen Rentenfreibetrags und steuermindernder Ausgaben – wie Krankheitskosten oder haushaltsnahen Dienstleistungen – den Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro für Alleinstehende überschreitet. Die Folge: Die Abgabe einer Steuererklärung wird dann zur Pflicht. Für Verheiratete gilt der doppelte Grundfreibetrag. Sie werden steuerpflichtig, sobald nach Abzügen in Summe mehr als 21.816 Euro Jahresrente übrig bleiben.

Warum wird die Rente im Osten stärker angehoben als im Westen?

Das liegt an der sogenannten Angleichungstreppe: Bis 2024 sollte der Rentenwert Ost schrittweise an den im Westen angepasst werden, das wird nun schon in diesem Jahr erreicht. Der Rentenwert wird jährlich unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung im Land angehoben. Nach fast drei Jahrzehnten unterschiedlicher Berechnung in den neuen Bundesländern, gilt ab Juli nun ein einheitlicher Wert von 37,60 Euro.

Wofür genau steht dieser Rentenwert überhaupt?

Er gibt an, wie viel ein sogenannter Entgeltpunkt oder Rentenpunkt wert ist. Die Entgeltpunkte sammeln Versicherte über die Jahre: Wer in einem Jahr so viel verdient wie der Durchschnitt im Land, bekommt dafür einen Punkt – wer halb so viel verdient, erhält 0,5 Punkte. Wer mehr verdient und damit mehr in die Rentenkasse einzahlt, bekommt entsprechend mehr Punkte gutgeschrieben. Die Zahl der gesammelten Punkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert plus weitere Faktoren ergeben dann die Rente. Rentenpunkte gibt es auch für Zeiten von Kindererziehung, Ausbildung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Wer entscheidet eigentlich jedes Jahr über die Rentenerhöhung?

Die Bundesregierung und die Bundesländer: Die Regierung legt eine Verordnung über die Anpassung der Renten zum 1. Juli unter Berücksichtigung der zurückliegenden Lohnentwicklung im Land vor. Dieser Verordnung müssen dann noch die Bundesländer im Bundesrat zustimmen, was in der Regel Formsache ist. Der Bundestag muss nicht beteiligt werden.

Und wer bezahlt die Rente?

Alle, die aktuell in die Rentenkasse einzahlen: Also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber, die jeden Monat Rentenbeiträge vom Bruttogehalt an die Rentenversicherung abführen. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes umlagefinanziertes System: Wer einzahlt, spart nicht die eigene Rente an, sondern erwirbt rechnerische Anwartschaften. Das aktuell eingesammelte Geld geht an diejenigen, die bereits Rentner sind, die eigene Rente wird dann von der nächsten Beitragszahlergeneration finanziert. Die Rentenkasse wird außerdem durch Bundeszuschüsse, also durch Geld aller Steuerzahler, unterstützt.

Wird die Rente weiter steigen?

Nach Einschätzung der Rentenversicherung wird es auch im nächsten Jahr wieder einen Anstieg geben, sollten die Löhne in diesem Jahr wie erwartet steigen. Ein langfristiger Vorausblick ist schwierig, weil nicht absehbar ist, wie sich die Löhne weiter entwickeln. Ein Sinken der Renten ist allerdings rechtlich durch eine Schutzklausel („Rentengarantie“) ausgeschlossen. Sinken die Löhne, bleiben die Renten dennoch gleich. Steigen die Einkünfte nach einer Lohn-Delle wieder an, können die dann folgenden jährlichen Rentenerhöhungen zum Ausgleich schwächer ausfallen.

Und die Rentenbeiträge?

Die bleiben nach einer Vorausschätzung der Rentenversicherung in den nächsten drei Jahren beim heutigen Stand von 18,6 Prozent. 2027 wird aber dann mit einem Anstieg auf 19 und 2028 auf 20 Prozent gerechnet.

Angenommen ich erreiche bald das Rentenalter, wie beantrage ich die Rente?

Den Rentenantrag können angehende Ruheständler zum Beispiel online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung stellen. Benötigt werden bei Antragstellung unter anderem die Rentenversicherungsnummer, Angaben zur Krankenkasse, Personalausweis, Steuer-ID und IBAN. Damit die Rente auch garantiert im ersten Rentenmonat ausgezahlt wird, empfiehlt die Rentenversicherung, den Antrag drei bis vier Monate vor dem angepeilten Ruhestandsdatum zu stellen.

Was ist, wenn ich die Frist versäume?

Wer den Rentenantrag innerhalb der ersten drei Monate nach Renteneintritt stellt, erhält die ausgefallenen Rentenzahlungen auch noch rückwirkend. Wer auch diese Frist versäumt, muss damit leben, dass die Rente erst ab dem Antragsmonat fließt. (dpa)