Ruppichteroth/Siegburg – Ein renitenter Rentner hat sich am Dienstag wegen tätlichen Angriffs auf zwei Ordnungsamtsmitarbeiter vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Der 77-Jährige hatte mit seinem Rollator eine 62-Jährige angefahren, ihren Mann versuchte er im Handgemenge zu beißen.
Der Streit hatte sich im Februar dieses Jahres auf einem Supermarktparkplatz in Ruppichteroth hochgeschaukelt. Der Rentner wartete auf dem Parkplatz auf seine Lebensgefährtin, trug aber, anders als in der Corona-Verordnung vorgeschrieben, keinen Mund-Nasen-Schutz.
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Als die Mitarbeiter der Gemeinde, ein Ehepaar, ihn aufforderten, eine Maske aufzusetzen, fuhr er ruckartig mit seinem Rollator gegen die Schienbeine der Frau, wollte zudem seine Personalien nicht angeben, sondern setzte sich ins Auto, woraufhin die 62-Jährige die Polizei rief.
Rentner wehrte sich mit Kratzen und Beißen
Um ihn am Wegfahren zu hindern, setzte sich der Ordnungsamtsmitarbeiter auf den Beifahrersitz, wogegen sich der Rentner mit Kratzen und Beißen, mit Schlägen und mit seinem Autoschlüssel als Stichwaffe zur Wehr setzte. Als die 62-Jährige eingreifen wollte, versuchte der Rentner sie mit seinem Gehstock zu schlagen. In dem Moment kam dessen Lebensgefährtin dazu, stellte sich dazwischen und verhinderte so Schlimmeres.
Ordnungsamt hat begrenzte Befugnisse
Das Ordnungsamt hat nur begrenzte Befugnisse. Die Mitarbeiter haben zwar das Recht, bei einer Ordnungswidrigkeit die Personalien festzustellen, sie dürfen aber keinen Zwang anwenden, erklärte Richter Herbert Prümper, und sich, wie in diesem Fall, auch nicht in ein fremdes Auto setzen.
Nur die Polizei hätte den 77-Jährigen am Wegfahren hindern dürfen. Daher sei der Angriff des Rentners auf den unerwünschten Beifahrer als Notwehr zu werten. (coh)
Die Anklage wegen Körperverletzung wurde allerdings fallen gelassen, weil die Ordnungsamtsmitarbeiterin nach dem Rollatorangriff keine Schmerzen verspürte und noch nicht einmal blaue Flecken hatte, sie trug an diesem Tag eine wattierte Jeans. Den Angriff des 77-Jährigen auf ihren Mann, der Kratzspuren an den Händen davontrug, wertete Richter Herbert Prümper als Notwehr.
Nur wegen des gestoppten Stockschlags wurde der Kraftfahrer im Ruhestand wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze à 20 Euro) verurteilt. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten und das Honorar für seine Strafverteidigerin bezahlen.