Ruppichteroth/Siegburg – Nach dem Heiligabendgottesdienst freuten sich die Eltern und ihre beiden kleinen Töchter auf die Bescherung, doch auf dem Heimweg, 500 Meter vor ihrem Zuhause in Ruppichteroth, krachte es: Ein Kleinwagen, am Steuer ein Betrunkener, kam ihnen auf ihrer Fahrspur entgegen und rammte frontal den Mercedes. Die Familie verbrachte den Weihnachtsabend in der Klinik.
Sie hätten noch Glück im Unglück gehabt, sagte Richter Ulrich Prümper im Prozess gegen den Unfallverursacher. Die Eltern trugen ein Schleudertrauma sowie schmerzhafte Prellungen und Hämatome davon, die Zweijährige und die Sechsjährige hatten von den Gurten ihrer Kindersitze blaue Flecken an den Schultern und einen Schock.
Beide Fahrzeuge hatten Totalschaden
2,2 Promille Alkohol hatte der 58 Jahre alte Opel-Fahrer im Blut, das ergab die Blutprobe etwa eine Stunde nach dem Zusammenstoß. Er habe an diesem Nachmittag einen Bekannten besuchen wollen und, da er diesen nicht angetroffen habe, mit dessen Nachbarn etwas getrunken. „Da müssen Sie aber reichlich gesoffen haben“, entgegnete der Richter dem gelernten Gärtner, der derzeit von einen Minijob als Verkäufer und Grundsicherung lebt.
Der allein lebende, kinderlose Mann räumte die Tat ein, bat über seinen Rechtsanwalt um Entschuldigung. Er erlitt ebenfalls Verletzungen: einen Schlüsselbeinbruch, einen Kreuzbandriss und einen Schienbeinkopfabriss. Beide Fahrzeuge waren Totalschaden.
Familienvater Monate später immer noch in Behandlung
Der 43-jährige Familienvater schilderte im Zeugenstand, dass er wegen Nackenbeschwerden nach wie vor in Behandlung sei, seine ältere Tochter habe seit dem Unfall Angst davor, in ein Auto einzusteigen. Die 37-jährige Mutter beschrieb ihre Schlafstörungen, sie erlebe im Traum immer wieder diese Fahrt: „Vergessen werde ich das nicht.“
Für die Töchter sei das Schlimmste die verschobene Bescherung gewesen, die Geschenke konnten sie erst am ersten Weihnachtstag auspacken. „Aber zum Glück leben wir alle noch.“
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Der Angeklagte, der bislang keine Vorstrafen hatte und keinen Punkt in Flensburg, wurde wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (60 Tagessätze à 25 Euro) verurteilt. Autofahren darf er auf lange Zeit nicht mehr.
Versicherung beglich Schäden
Er müsse sich auf jeden Fall einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) stellen, zuvor ein Jahr lang seine Abstinenz nachweisen und einen Vorbereitungskurs absolvieren. Ein langwieriges und kostspieliges Verfahren.
Die materiellen Schäden der Unfallopfer sind samt Schmerzensgeld bereits von der Versicherung beglichen worden.