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Flucht in die Wahner HeideProzess gegen Raser – Pedelec-Fahrer starb in Troisdorf

Lesezeit 2 Minuten

30 Meter weit war das Pedelec des 64-Jährigen über die Straße geschleudert worden, das andere wurde durch die Wucht des Zusammenstoßes mit dem Audi in eine Hauseinfahrt geschleudert.

Troisdorf/Siegburg – Es war ein sonniger Sonntagnachmittag, der schlimm endete: Ein 40-jähriger Audifahrer raste am 8. April 2019 durch die Troisdorfer Innenstadt und rammte zwei Pedelec-Fahrer auf der Gegenfahrbahn. Der Ehemann starb tags darauf an den Unfallfolgen, die Ehefrau überlebte schwer verletzt. Ein Zeuge hatte den flüchtenden Fahrer verfolgt, die Polizei ihn in der Wahner Heide gefasst. Jetzt wird dem Mann aus Troisdorf der Prozess gemacht. Er hat sich bei den Vernehmungen bislang nicht zu dem Unfall geäußert.

Das Siegburger Schöffengericht hat das Hauptverfahren gegen den 40-Jährigen eröffnet. Verhandelt wird im kommenden Frühjahr, angesetzt sind fünf Verhandlungstage. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, mit seinem Auto mit überhöhter Geschwindigkeit in einer langgezogenen Rechtskurve eine Rotlicht zeigende Ampel überfahren zu haben.

Pedelec flog 30 Meter weit

Das Ehepaar aus Rösrath, 64 und 62 Jahre alt, wartete mit seinen Pedelecs an der Einmündung Prinzenwäldchen/Altenratherstraße/Römerstraße auf grünes Licht, als der dunkelgraue Audi auf die Gegenfahrbahn geriet. Die Wucht des Aufpralls soll so groß gewesen sein, dass eines der Fahrräder mit Elektromotor 30 Meter durch die Luft flog, das andere wurde in eine Hauseinfahrt geschleudert.

Nach dem Zusammenstoß war der Mann in Richtung Wahner Heide geflohen, hatte auf dem Weg noch parkende Pkw und eine Gartenmauer beschädigt. Er ließ sein Auto auf dem Wanderparkplatz Fliegenberg stehen und flüchtete zu Fuß weiter. Ein Zeuge verfolgte ihn und hielt Kontakt zur Polizei. Die Beamten konnten den Mann kurze Zeit später fassen. Er war betrunken: Die Blutprobe, die ihm etwa anderthalb Stunden später entnommenem wurde, wies 2,81 Promille auf.

Auftakt im April

Die Tatvorwürfe lauten auf Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr. Das Gericht, das nach Eingang der Anklage im Zwischenverfahren zunächst zwei Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben hatte, hat zunächst fünf Hauptverhandlungstermine angesetzt.

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Geladen sind derzeit 35 Zeugen, ein Unfallrekonstruktionsgutachter sowie ein Sachverständiger, der zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit Stellung nehmen soll. Der Prozessauftakt ist für den 13. April vorgesehen.