Rhein-Sieg-Kreis – Das sogenannte „Impfchaos“ rund um die Osterfeiertage hat für Landrat Sebastian Schuster vorerst keine Folgen. Mit den Stimmen der schwarz-grünen Koalition hat der Gesundheitsausschuss des Kreistags am frühen Abend einen Antrag von SPD und FDP abgelehnt, der vorsah, dem Landrat für den „Sonderweg des Kreises“ bei der Verimpfung von 14.000 Dosen des Impfstoffs von Astrazenaca eine Rüge zu erteilen.
Als „völlig überzogen“ verurteilte CDU-Sprecher Anderas Sonntag den Antrag von SPD und FDP. Ingo Steiner (Grüne) warf beiden Oppositionsparteien vor, inmitten der Pandemie „spalten“ zu wollen.
Rhein-Sieg: Sonderweg führte zu Verärgerung bei den Betroffenen
Sozialdemokraten und Liberale hatten Schuster vorgeworfen, dass der von ihm eingeschlagene „Sonderweg bei der Verimpfung des Sonderkontingents Astrazeneca für Über-60-Jährige bei den Betroffenen für massive Verärgerung gesorgt“ hatte. Der Landrat hatte vor den Osterfeiertagen kurzfristig entschieden, dass das vom Land zur Verfügung gestellte Kontingent von 14.000 Impfdosen für über 60-Jährige nicht im Impfzentrum des Kreises, sondern über ausgewählte, aber nicht näher genannte Hausarztpraxen in der Region verimpft werden soll.
Landrat und Kreisverwaltung räumten in der von SPD und FDP beantragten Sondersitzung des Ausschusses allerdings Kommunikationspannen ein. Der Landrat entschuldigte sich nach mehreren Aufforderungen für „Defizite in der Kommunikation“.
Ü-60-Impfungen seien „NRW-weiter Rekord“
Landrat Sebastian Schuster hatte zuvor die Verimpfung eines Sonderkontigents von 14.000 Dosen des Impfstoffs Astrazeneca über ausgewählte Hausärzte noch einmal gegen Kritik aus Politik uns Bevölkerung verteidigt. „Wir haben nach Ostern innerhalb von sechs Tagen über die Arztpraxen 14.000 Impfdosen an über 60-Jährige verimpft, das ist ein NRW-weiter Rekord“, sagte Schuster am Mittwochnachmittag bei der von der Kreistags-Opposition beantragten Sondersitzung des Kreistags-Gesundheitsausschusses.
Der Landrat wies auch Vorwürfe zurück, dass der Rhein-Sieg-Kreis bei der Verimpfung des Sonderkontigents über 35 Hausarztpraxen einen Sonderweg beschritten habe. „Aus diesem Sonderkontingent sind in NRW insgesamt 80.000 Dosen Astrazeneca verimpft worden. Das zeigt, dass es auch noch andere Kommunen gab, die so verfahren sind, wie wir.“
Nach Angaben Schusters wurden im Vorfeld der Impfungen, die in der Woche nach Ostern erfolgten, auch alle zuständigen politischen Gremien über den Umgang mit dem Sonderkontingent informiert. „Da gab es nur Zustimmung“, so der Landrat.
Nicht akzeptieren wollte Schuster auch den von vielen Bürgern erhobenen Vorwurf, dass das für das Sonderkontigent gewählte Verfahren hochgradig ungerecht gewesen sei. Kritisiert worden war unter anderem, dass der Kreis 200 Bürgern eine Impf-ID zugeteilt hatte, die sich per E-Mail bei der Kreisverwaltung über das Prozedere beschwert hatten. „Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Impftermin“, sagte Schuster mit Verweis auf ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts. Demzufolge könne auch niemand ungerecht behandelt werden.