In einem Hennefer Einfamilienhaus fand die Polizei eine Cannabis-Plantage und 20 Kilo Drogen. Die Erntehelfer standen jetzt vor Gericht.
ProzessGericht verurteilt Hennefer Cannabis-Erntehelfer zu Haftstrafen und Sozialstunden
Es waren bislang kleine Fische, die im Netz der Fahnder zappelten. Doch dort landete im Zuge der Ermittlungen auch ein größerer Hecht in Sachen Drogenkriminalität. Der 39-Jährige gelernte Einzelhandelskaufmann hatte demnach eine Plantage in einem Hennefer Einfamilienhaus installiert, die die Polizei im Jahr 2020 aushob.
Ihn erwartet auch wegen weiterer Straftaten eine Anklage vor dem Kölner Landgericht und voraussichtlich eine lange Gefängnisstrafe. In Siegburg verweigerte der als Zeuge Geladene die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten. Auf der Anklagebank saßen drei Männer aus seinem Umfeld: Zwei Erntehelfer auf der illegalen Indoor-Farm und sein Cousin, der seine Unschuld beteuerte.
Mieter des Hauses in Hennef will von Plantage nichts gewusst haben
Der 45-jährige Cousin hatte den Mietvertrag für das Haus unterzeichnet. Er habe damit seine geschiedene Frau wieder für sich gewinnen wollen, beteuerte der frühere Security-Mitarbeiter. Doch da der Plan, einen besseren Job in Hennef zu ergattern, platzte, hätte er sich die Miete von 1300 Euro nicht leisten können und den im Juli 2018 geschlossenen Vertrag kurz danach per Post gekündigt.
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Er wohne nach wie vor bei seiner Mutter. Der 39-Jährige habe ihm das Haus vermittelt und wollte ihm anfangs auch finanziell helfen. Von dem geplanten Cannabis-Anbau habe er nichts gewusst. Der 45-Jährige wurde freigesprochen. Die Miete soll sein jüngerer Cousin über den gesamten Zeitraum gezahlt haben.
Bruder des Hennefer Vermieters in die Machenschaften verstrickt
Die floss immer in bar und wurde von Dritten übergeben, sagte der Vermieter im Zeugenstand. Mindestens einmal von einem der angeklagten Erntehelfer. Später vom Bruder des Vermieters, der ebenfalls in die Machenschaften verstrickt war. Der 51-Jährige wurde vor rund einem Jahr vor dem Amtsgericht verurteilt.
Die geständigen Angeklagten, ein 43-jähriger gelernter Schreiner und ein 46-jähriger Betriebswirt, befanden sich damals in ernsten Lebenskrisen. Der Schreiner aus Neunkirchen-Seelscheid war seit langem arbeitslos und alkoholkrank, der Betriebswirt aus Köln nach wirtschaftlichen Schwierigkeiten seiner Firmen, nach Trennung und Sorgerechtsstreit depressiv und Cannabiskonsument.
Die Aussicht, für wenige Tage Arbeit mehrere hundert Euro zu kassieren mit gratis Gras als Zugabe, lockte wohl. Doch ihr Kontaktmann, der Bruder des Vermieters, habe seine Versprechen nicht gehalten, schilderten die Angeklagten.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Ulrich Wilbrand verurteilte sie zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr, die wegen günstiger Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Schreiner, mehrfach vorbestraft wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein, ist nach eigenen Angaben nach einem kalten Entzug seit Jahren trocken, er erhält einen Bewährungshelfer und muss 50 Sozialstunden absolvieren.
Der bislang nicht vorbestrafte Betriebswirt hat eine Psychotherapie gemacht und steht mit einem Geschäftspartner vor der Gründung eines neuen Unternehmens. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass er die zweijährige Bewährungszeit ohne Probleme überstehen wird.