Waldbröl/Windeck – Dass es bei einem Strafverfahren nicht immer um eine Strafe, sondern auch um das Wohl aller Betroffenen gehe, darunter auch der Angeklagten, betonte Amtsrichter Fabian Krapoth bei einem Verfahren, das er als Einzelrichter leitete. Die Anklage wegen Körperverletzung und Nötigung zu einer Zwangsehe legte der Chef des Waldbröler Amtsgerichts erst einmal zur Seite. Zunächst gelte es, Hilfe für die Familie zu organisieren.
Tochter hatte Beschuldigungen erhoben
Die Mutter habe die damals 14-jährige Tochter gemeinsam mit einer weiteren Tochter im Mai 2020 geschlagen und misshandelt, um das Ja zu einer Ehe mit einem älteren Mann zu erzwingen, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die stützte sich vor allem auf Aussagen der Tochter, die diese zuerst gegenüber Nachbarn gemacht hatte.
Die Jugendliche war offenbar verletzt auf die Straße gekommen, nachdem es im Haus lauten Streit gegeben hatte. Nach dem Vorkommnis hatte das Jugendamt das Mädchen einige Zeit außerhalb der Familie untergebracht. Seit längerer Zeit lebt sie aber wieder bei der Mutter und zwei Schwestern.
Die Mutter berichtete von einem Streit zwischen den Töchtern. Die ältere, die damals 30 Jahre alt war, sei körperlich und geistig stark eingeschränkt, übersetzte eine Dolmetscherin. Sie werde schnell aggressiv. Die jüngere Tochter habe sich in der Vergangenheit geritzt, und am fraglichen Tag habe es zwischen den beiden Schwestern einen handgreiflichen Streit gegeben, während sie mit ihrer jüngsten Tochter weg war.
Pläne, die Tochter zwangsweise zu verheiraten, habe es nie gegeben. Sie habe ihre Töchter eigens nach Deutschland gebracht, damit sie zur Schule gingen und einen Beruf erlernten. Sie hätten nicht den gleichen Fehler wie sie selbst machen und zu früh heiraten sollen, sagte die alleinerziehende Frau aus, die offenbar aufgrund der Behinderung ihrer Tochter eine Duldung erhielt.
Mehrmals betonte sie, alles für ihre Töchter zu tun. Warum die mittlere Tochter die Geschichte erfunden haben könnte, wisse sie nicht.
Familie bekommt professionelle Hilfe
Richter, Staatsanwalt und Verteidiger waren sich am Ende einig, dass die Familie professionelle Hilfe benötigt. Richter Krapoth will wegen der mittleren Tochter mit dem Jugendamt Eitorf Kontakt aufnehmen und auch einen Blick in die Betreuungsakte für die älteste werfen, die ein Amtsgericht führt.
Es sei sogar denkbar, dass das Verfahren gegen die Auflage, die Hilfe der Behörden anzunehmen, eingestellt werde. Das Verfahren gegen die älteste Tochter war zu Beginn abgetrennt worden, weil sie akut erkrankt war.