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BMW und Rolex übergebenLandgericht verurteilt Erpresser aus Eitorf zu Haftstrafen

Lesezeit 3 Minuten
Landgericht Bonn

Vor dem Landgericht Bonn sind zwei Männer aus Eitorf wegen gemeinsamer schwerer räuberischer Erpressung zu Haftstrafen verurteilt worden.

Weil sie einen 39-Jährigen mit Todesdrohungen zur Herausgabe seines Autos und einer Rolex gezwungen haben, müssen zwei Eitorfer ins Gefängnis.

Es wurde viel plädiert in diesem Verfahren: Eine gute Stunde bevor er das Urteil gegen zwei 39 und 34 Jahre alte Männer aus Eitorf verkündete – dreieinhalb beziehungsweise zwei Jahre und zehn Monate Haft wegen gemeinsamer schwerer räuberischer Erpressung – hatte der Vorsitzende Richter der 16. Großen Strafkammer am Landgericht Bonn die Beweisaufnahme erneut eröffnet.

Es ging um einen Adhäsionsvergleich; im Rahmen eines sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs hatte der jüngere Angeklagte sich bereit erklärt, dem Opfer weitere 10.000 Euro als Entschädigung für eine missglückte Erpressung zu zahlen. 5.000 Euro waren bereits zuvor geflossen.

Im Gefängnis hatte sich der Haupttäter aus Eitorf bei dem Opfer entschuldigt

Die Wiedereröffnung der Beweisaufnahme erforderte erneute Plädoyers der vier Verteidiger und der Staatsanwältin, nachdem bereits die erste Version für eine Überraschung gesorgt hatten: Die Staatsanwältin hatte nämlich für den 39-jährigen Initiator der Erpressung eine deutlich mildere Strafe gefordert, als für den 34-jährigen Mittäter. Drei Jahre und zehn Monate Gefängnis fand die Anklagevertreterin für den Älteren angemessen, fünf Jahre und drei Monate für den Jüngeren.

Der Grund: Anders als der 39-Jährige hatte der jüngere Komplize seine Entschuldigung nicht glaubhaft genug vermitteln können, um mit einem Täter-Opfer-Ausgleich strafrechtliche Vorteile zu erlangen. Gestanden hatten die Tat beide – der 39-Jährige hatte sich aber bei dem Opfer in einem sehr persönlichen Gespräch im Gefängnis entschuldigt und dem 36-Jährigen darüber hinaus eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro zukommen lassen.

Das Opfer wurde in einer Halle in Eitorf-Bitze mit dem Tod bedroht

Die eigentliche Tat ist schnell erzählt, die Hintergründe blieben aber auch nach dem Prozess schwammig: Die nun Verurteilten hatten ihr Opfer, mit dem sie nach vorausgegangenen geschäftlichen Kontakten wohl auch persönlich befreundet waren, in eine Halle in Eitorf-Bitze einbestellt. Vor Ort ließen sie den Mann wissen, dass er bei einer Rockergang in Ungnade gefallen sei und sie den Auftrag hätten, ihn „zu reinigen“. Diese „Reinigung“ bestand in der Herausgabe eines BMWs und der hochwertigen Rolex-Uhr.

Nachdem sich der Bedrohte anfänglich unbeeindruckt zeigte, baute zumindest der ältere Erpresser eine verstärkte Drohkulisse auf, vor der der 36-Jährige schließlich kapituliert. Der BMW und die Rolex wechseln den Besitzer, für das Fahrzeug wurde noch ein Kaufvertrag gefertigt und von dem 39-jährigen Täter und dem Opfer unterschrieben. Die ausgewiesenen 20.000 Euro entsprechen allerdings nicht dem Wert des mindestens 50.000 Euro teuren Wagens und wurden auch nicht gezahlt.

Die zweiten Plädoyers fielen deutlich kürzer aus als die ersten; nur die Anwältin des jüngeren Täters wurde ausführlicher: Nachdem ihr Mandant nun mit insgesamt 15.000 Euro die gleiche Entschädigungssumme gezahlt habe wie der Initiator, müsse auch für ihn eine Strafrahmenverschiebung gelten.

Das sah die Vertreterin der Staatsanwaltschaft im Prinzip ähnlich, eine Bewährungsstrafe, wie von der Verteidigung gefordert, kam für sie aber dennoch nicht infrage. Für den 34-Jährigen kündigte dessen Anwalt Jerrit Schöll bereits an, in Revision gehen zu wollen. Peter-René Gülpen, der Anwalt des Haupttäters, will sich noch mit seinem Mandanten besprechen.