Eine Stelle des Paragrafen 29 hat es in sich: Die Länder könnten entscheiden, dass Radfahren nur noch auf ausgewiesenen Wegen erlaubt ist.
GesetzesänderungMountainbiker im Rhein-Sieg-Kreis fürchten Verbote durch neues Bundeswaldgesetz
Der Wald im Rhein-Sieg-Kreis dient vielen Menschen als Ort der Erholung – auch Mountainbikerinnen und Mountainbikern. Diese fürchten jedoch, dass ihr Sport bald eingeschränkt werden könnte. Grund ist der Entwurf des neuen Bundeswaldgesetzes, mit dem sich die Bundesregierung zurzeit befasst. Die Mountainbike-Fans fordern in diesem Zugang zu legalen Wegen, die Forstbehörden genaue Regeln.
Windecker Trainer begrüßt Überarbeitung des Gesetzes
Max Schmidt ist Geschäftsführer und Gründer der Trailacademy, einem Mountainbike-Anbieter aus Windeck-Schladern. Die Sportschule bietet Fahrtechniktrainings für Einsteigende und Fortgeschrittene an. Eine Gesetzesänderung begrüße er grundsätzlich, sagt der 33-Jährige. „Das Gesetz stammt aus den 60er Jahren und ist in jedem Bundesland anders. Es ist gut, dass es mal novelliert wird.“ Es betreffe vor allem Forst- und Waldbesitzer, aber auch Freizeitsportler.
Denn eine Stelle des Paragrafen 29 hat es in sich: Die Länder könnten fortan entscheiden, dass Radfahren nur noch auf ausgewiesenen Wegen erlaubt sei. „Sie können dabei insbesondere vorsehen, unter welchen Voraussetzungen die zuständige Behörde sowie der Waldbesitzende den Wald sperren darf und wann eine Sperrung wieder aufzuheben ist“, heißt es dort.
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Mountainbiker dürfen nur auf befestigten Wegen fahren
Mountainbikerinnen und Mountainbiker dürften schon jetzt nur auf „befestigten Wegen“ unterwegs sein, sagt Schmidt. „Was genau das ist, wird von Bundesland zu Bundesland, teilweise aber auch von den Forstämtern unterschiedlich ausgelegt.“ Zudem sei ein geeigneter Weg nicht vom Untergrund abhängig, sondern der Person auf dem Rad.
„Die heutigen Mountainbikes sind für jedes Terrain gebaut, wodurch man ausgesetzte Stellen besser meistern kann als zu Fuß.“ Schmidt und die Szene treibt die Sorge um, dass das Gesetz ähnlich streng ausgelegt werden könnte wie in Österreich, das sie „das Nordkorea des Mountainbikens“ nennen. „Dort können Waldbesitzer Wege jederzeit sperren – was sie auch tun.“
Die Erlaubnis eines solchen einzuholen, sei vielerorts, so auch im Rhein-Sieg-Kreis, schwierig. „In Windeck etwa gibt es Parzellen, die mehrere Eigentümer haben – die alle zu fragen wäre zu umständlich.“ Jeder Fahrer und Fahrerin sei schon mal einen illegalen Trail gefahren, ob bewusst oder aus Unkenntnis.
„Eben, weil es im Rhein-Sieg-Kreis keine legalen Trails gibt. Und in Windeck steht ein Großteil des Waldes unter Landschaftsschutz. In NRW wird das Befahren auf Wanderwegen geduldet, mehr aber nicht“, sagt Schmidt. Er plädiert dafür, legale, offizielle Angebote zu schaffen.
Die Genehmigung dafür sei aber, anders als in Rheinland-Pfalz, sehr kompliziert und werde überwiegend Freiwilligen und Ehrenamtlichen überlassen. Radsport-Fans müssten sich zu einem Verein zusammenschließen und Strecken bauen. „Dazu wären sie auch bereit, aber sie zu finanzieren, Fördergelder zu beantragen, können Freiwillige kaum leisten“, sagt Schmidt.
Windecker spricht von „typischen Gefahren“ im Wald
Dazu bestehe für Vereine, die Wege anlegten, eine Verkehrssicherungspflicht. „Das ist für mich ein Scheinargument: Im Wald gibt es nun mal typische Gefahren, zum Beispiel einen morschen Ast auf der Strecke. Das gehört dazu“, meint der Trainer.
„Wir bräuchten einen Natursteig Sieg für Mountainbiking. Damit könnte man nicht nur die Besucherströme kanalisieren, es wäre auch gut für den Tourismus im Wald, denn der Sport boomt – und Freiwillige, die solche Wege pflegen würden, hätten wir auch genug, wenn es nur die Angebote gäbe.“
Rhein-Sieg-Förster stellt Frage nach Haftung
„Waldtypische Gefahren“ beim Mountainbiking sieht auch Stephan Schütte aus dem Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft. Er warnt jedoch eher vor Nägeln in selbstgebauten Rampen. „Wer ist schuld, wenn da etwas passiert?“
Der Förster hofft bei der Gesetzesnovelle, dass auch in NRW bald dieselbe Praxis wie in Baden-Württemberg gelte. „Dort darf nur auf zwei Meter breiten, festen Wegen gefahren werden. Schmalere Wege dürften nur über organisierte Vereine angelegt werden.“ Denn nicht nur im Windecker Ländchen, auch im Siebengebirge seien viele Fahrerinnen und Fahrer querfeldein unterwegs.
„Trails entstehen überall da, wo ein Abhang ist. Im Siebengebirge gibt es deshalb gelbe und rote Markierungen, nur den gelben darf man folgen.“ Wer sich nicht daran halte, riskiere ein Knöllchen. „Für das ganze Land halte ich das aber nicht umsetzbar“, sagt Schütte, der sich gegen ein generelles Verbot ausspricht.
„Aber wir können nicht allen, die im Wald Erholung suchen, gerecht werden. Sonst wollen die Hundebesitzer und die Reiter bald auch da lang, wo sie möchten.“ Und irgendwann, betont der Förster, leide die Natur. „Wir müssen aufpassen, dass wir den Wald in seiner Funktion schützen und nicht durch Freizeitangebote überanspruchen.“