Rhein-Erft-Kreis – Die Schäden, die die Flut Mitte Juli angerichtet hat, sind auch im Kreis immens. Nun wird der Hilfetopf geöffnet: Menschen, deren Gebäude beim Hochwasser zu Schaden gekommen sind und die nicht versichert waren, können die Wiederaufbauhilfe von Bund und Land in Anspruch nehmen. Anträge sind ab Freitag, 17. September, einzureichen. Schäden an Gebäuden werden bis zu 80 Prozent ersetzt, bei denkmalgeschützten Gebäuden können es bis zu 100 Prozent sein.
Jedoch: Die Anträge müssen online gestellt werden. Wer keinen Internetanschluss hat oder mit der Technik nicht zurechtkommt, kann auf die Hilfe der Kreisverwaltung setzen. „Über die Terminhotline kann ab kommenden Freitag ein Termin in den Beratungsstellen Erftstadt oder Hürth vereinbart werden“, sagt Kreispressesprecher Marco Johnen. „Dort helfen geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Ausfüllen der Anträge.“
Hier gibt es Unterstützung
Bei inhaltlichen Fragen rund um einen Antrag zur Wiederaufbauhilfe wenden sich Flutopfer an das Servicetelefon des Landes Nordrhein-Westfalen unter 0211/4684-4994. Die Terminhotline des Rhein-Erft-Kreises ist erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 02271/83-22222 – Berater des Kreises helfen im Impfzentrum in Hürth oder im Rathaus Liblar beim Ausfüllen eines Online-Antrags. Weitere Informationen und ein Leitfaden stehen auf der Homepage des Rhein-Erft-Kreises zum Download bereit.
Die Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis“ hilft betroffenen Frauen nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02273/981511 in Liblar.
(dv)
Der Kreis bietet die Beratungen an zwei Orten an: zum einen im Rathaus in Erftstadt-Liblar, zum anderen im Impfzentrum des Kreises in Hürth. Wichtig dabei ist, dass eine Beratung nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich ist. „Es handelt sich lediglich um eine Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge“, betont Johnen. Bei inhaltlichen Fragen müssten die Antragsteller sich zwingend an das Servicetelefon des Landes wenden.
Hilfe gibt es ab Freitag nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für flutgeschädigte Unternehmen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Köln bietet ihren Mitgliedsunternehmen Unterstützung bei der Beantragung von Aufbauhilfe. „Das Programm von Bund und Land ist das Kerninstrument für den Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten nach der Flutkatastrophe“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Uwe Vetterlein. Die IHK Köln wolle ihre Mitglieder „im Antragsprozess bestmöglich unterstützen, damit die Hilfen schnell fließen können“.
„Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis“ hilft Betroffenen
Gemäß den Vorgaben des Landes können betroffene Unternehmen den Antrag auf finanzielle Unterstützung bei ihrer jeweiligen IHK einreichen, und die Kammer prüft dann im Auftrag des Landes, ob der Antrag vollständig und plausibel ist. Der nächste Schritt: Die Unternehmen senden dann ihren Antrag online an die NRW.Bank, die die Zahlung veranlasst.
Ein Hilfsangebot speziell für Frauen, die vom Hochwasser betroffen waren, gibt es von der Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis“. Sie bietet Gespräche in Erftstadt-Liblar an. Die Termine finden dienstagsnachmittags in den Räumen des SeeYou Liblar an der Bahnhofstraße 7 statt.
Das Angebot richtet sich laut Beratungsstelle insbesondere „an Frauen, die – indirekt oder direkt, emotional oder existenziell – vom Hochwasser und seinen Nachwirkungen betroffen sind“. Auch wer in der Nähe des Flutgebiets lebe oder sich engagiert habe, könne die Beratung in Anspruch nehmen.
Die Gespräche sind vertraulich und kostenfrei und sowohl telefonisch als auch persönlich möglich. Die Beratungsstelle bittet um vorherige Terminabsprache.