Peter Kamp war bis zu seinem Ruhestand Präsident des Oberlandesgerichts Köln und zuvor Abteilungsleiter im NRW-Justizministerium.
In Erftstadt soll er bei der Verteilung der Spenden an die Opfer der Hochwasserkatastrophe beraten.
Im Interview spricht der Ombudsmann über Härtefälle, die Verteilung der Spenden und Hamburger Investoren.
Peter Kamp war bis zu seinem Ruhestand zum Jahresende 2016 Präsident des Oberlandesgerichts Köln und zuvor Abteilungsleiter im nordrhein-westfälischen Justizministerium. In Erftstadt soll er bei der Verteilung der Spenden an die Opfer der Hochwasserkatastrophe beraten. Über seine Aufgaben als Ombudsmann sprach Ulla Jürgensonn mit ihm.
Herr Kamp, wie ist es dazu gekommen, dass Sie Ombudsmann in Erftstadt geworden sind?
Die Bürgermeisterin von Erftstadt, Carolin Weitzel, hat mich Anfang August angerufen, die Situation geschildert und mich gefragt, ob ich bereit sei, diese Aufgabe zu übernehmen. Ich habe sehr gerne ja gesagt.
Viele Menschen sind von der Flutkatastrophe schwer betroffen, sind traumatisiert, haben alles verloren. Ich versuche, in dieser Situation zu helfen und Erfahrungen, die ich im Laufe meines beruflichen Lebens sammeln konnte, dort einzubringen.
Wie viel Geld steht derzeit zur Verfügung?
Es sind rund 6,7 Millionen Euro an Spendengeldern eingegangen.
Kommt dieses Geld nur den Menschen aus Blessem oder auch aus anderen Ortsteilen zugute?
Das Geld kommt allen Bürgern der Stadt Erftstadt zugute, die von der Flutkatastrophe betroffen sind.
Haben Sie Erfahrung mit so einer Spendenverteilung? Können Sie einschätzen, was das Besondere an diesem Erftstädter Weg ist?
Während meiner beruflichen Tätigkeit sowohl als Präsident des Oberlandesgerichts Köln als auch als Abteilungsleiter im Justizministerium bin ich fast täglich mit der Frage konfrontiert worden, wie und nach welchen Kriterien knappe Ressourcen verteilt werden können. Die Aufgabe als Ombudsmanns ist ähnlich. Die Spendengelder werden nicht ausreichen, allen Bitten um Hilfe und Unterstützung entsprechen zu können. Ich werde mich bemühen, eine faire, ausgewogene und sozial gerechte Verteilung zu erreichen.
Es gibt Klagen, die Formulare seien sehr bürokratisch. Betroffene fragen sich, was man macht, wenn man gar keine Unterlagen mehr hat, die man einreichen kann.
Ich will mal die Antragsvoraussetzungen auf drei Punkte reduzieren. Erstens muss ein Schaden von mehr als 2000 Euro entstanden sein. Zweitens muss der Antragsteller seinen Erstwohnsitz in Erftstadt haben. Drittens dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, weil nicht der Investor, der in Hamburg wohnt und in Erftstadt fünf Wohnungen hat, subventioniert werden soll, sondern der Erftstädter oder die Erftstädterin, die von der Flutkatastrophe hart betroffen ist. Wenn jemand bestimmte Unterlagen nicht beibringen kann, etwa die Einkommenssteuererklärung, ist das kein Problem. Er kann in diesem Beispiel zu seinem Arbeitgeber gehen und sich eine Verdienstbescheinigung geben lassen. Die reicht er ein.
Wie definieren Sie in diesem Zusammenhang einen Härtefall?
Der Erftstädter Rat hat dazu ausgewogene, soziale und detaillierte Richtlinien verabschiedet. Aber man kann nicht jeden Einzelfall erfassen. Es gibt immer wieder Härtefälle, die in den Richtlinien nicht vorkommen. Es ist kaum möglich, Härtefälle generell zu definieren – dann hätte man sie ja auch in die Richtlinien aufnehmen können. Wir schauen uns die Einzelfälle an und entscheiden dann.
In welchem Zeitraum wird das Geld verteilt? Die Handwerker wollen ihre Rechnungen jetzt bezahlt bekommen und nicht in drei Monaten.
Dafür habe ich sehr großes Verständnis. Das Geld muss sehr, sehr schnell ausgezahlt werden. Ich habe deshalb darauf gedrängt, dass zumindest Abschläge zügig angewiesen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Nothilfekommission, der Ombudsmann spricht eine Empfehlung aus, er ist nicht derjenige, der entscheidet.
Es gibt Zusagen des Bundes, dass 80 Prozent des verlorenen Besitzes erstattet werden. Wird das mit den Spenden verrechnet?
Nein. Wenn 80 Prozent erstattet werden, bleiben immer noch 20 Prozent des Schadens ungedeckt. Der Maximalbetrag bei der Spendenverteilung ist 5000 Euro, es sei denn, jemand hat wirklich alles, also auch sein Haus verloren, da erhöht sich der Betrag um 10.000 Euro. Das füllt die 20 Prozent, die nach der Hilfe des Bundes bleiben, nicht auf.
Wie sagt man einem Menschen, dass er keine Chance auf Unterstützung hat?
Hoffentlich kommt dies selten vor. Wenn dies aber passiert, wird man differenzieren müssen. Der Investor, der Wohnungen verloren hat, wird eine schriftliche Mitteilung erhalten, das reicht dann auch aus. In anderen Fällen müssen Gespräche geführt werden und dazu bin ich gern bereit.