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Amoklauf angedrohtKerpenerin (20) muss nach Gerichtsprozess in die geschlossene Psychiatrie

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Auf dem Foto ist das Justizzentrum in Köln zu sehen.

Das Landgericht Köln ordnete an, dass eine 20-jährige Kerpenerin in der Psychiatrie untergebracht wird.

Die 20-Jährige hatte mehrfach Amokläufe gegen die Hauptschule in Kerpen angekündigt. In einer Klinik legte sie zudem Feuer.

Mit dem Urteil, das sich seit dem ersten Verhandlungstag abzeichnete, endete der Prozess gegen die 20-jährige Kerpenerin, die über Soziale Medien mehrere Amokläufe an ihrer ehemaligen Schule angedroht hatte: Die 26. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts ordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Die junge Frau wurde zum Prozess bereits aus der forensischen Klinik in Bedburg-Hau vorgeführt, wo sie seit der Brandstiftung im November 2023 in der Klinik Düren des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) lebt. Denn das Gericht sieht Wiederholungsgefahr, wenn sie nicht in einer geschlossenen Einrichtung ohne Internetzugang untergebracht wird.

Gericht geht von bedingter Fähigkeit zur Einsicht aus

Da die junge Frau im Zustand aufgehobener Steuerungsfähigkeit handelte und die Taten im Wesentlichen zugab, blieb in der Hauptverhandlung nur noch zu klären, welche erhebliche Störung des öffentlichen Friedens die 20-Jährige im Herbst durch die Androhung von Straftaten verursacht hatte. Ihre Taten hätten eine Kette von umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen in Gang gesetzt, verdeutlichte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung gegenüber der 20-Jährigen, bei der noch bedingte Einsichtsfähigkeit vermutet wird.

Andererseits glaubte das Gericht vollumfänglich allen Schilderungen eines Leidensweges von Mobbing, tätlichen Angriffen und Ausgrenzung statt Hilfe in der Schule. „Sie wollten sich rächen an denen, die Ihr Leben zerstört haben, weil es Ihnen wegen Ihrer psychischen Probleme nicht gelang, die Erfahrungen hinter sich zu lassen“, fasste die Vorsitzende zusammen.

Richterin stellt Lockerungen bei der geschlossenen Unterbringung in Aussicht

Nach der Diagnose des psychiatrischen Gutachters leidet die junge Frau an einer Borderline-Störung mit Beeinträchtigung der Impulskontrolle und des psycho-sozialen Vermögens, eine stabile Persönlichkeit zu entwickeln, um negative Lebenserfahrungen zu verarbeiten. Daher soll die Täterin zunächst in einer Einzel-Verhaltenstherapie lernen, mit ihrer Erkrankung umzugehen. „Die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls ist hoch, wenn Ihre Störung unbehandelt bleibt, denn Ihre Amokgedanken sind noch vorhanden“, erklärte die Vorsitzende auf der Grundlage der „vorsichtig positiven Prognose“ des Gutachtens.

Sie stellte jedoch schrittweise Lockerungen der geschlossenen Unterbringung in Aussicht, da sich Borderline-Störungen etwa ab dem 30. Lebensjahr von selbst abschwächen würden, jedoch sei der Weg bis dahin lang.