Der Schütze hatte sieben Schüsse abgegeben. Die Freundin seiner Ex-Lebensgefährtin erlitt schwere Verletzungen.
UrteilAuf Frau am Hürther Tennisplatz geschossen – 55-Jähriger muss mehr als fünf Jahre in Haft
Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten verurteilte die 5. Große Strafkammer am Landgericht Köln den Schützen vom Tennisplatz Kendenich. Damit blieb das Schwurgericht unter Vorsitz von Peter Koerfers deutlich unter dem Antrag der Staatsanwalt von acht Jahren und zehn Monaten Haft.
Schüsse am Hürther Tennisplatz: Gericht weist gefährliche Körperverletzung nach
Die Anklage des heimtückischen versuchten Mordes wurde nicht aufrechterhalten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 55-jährige Hürther am 30. Oktober 2022 aus Rache sieben Schüsse auf die Freundin seiner Ex-Lebensgefährtin abgab, weil sie der Mutter seiner Tochter bei der Trennung von ihm geholfen hatte. „Das fällt unter die Fallgruppe Femizid“, hatte die Staatsanwaltschaft im Plädoyer argumentiert.
Nur durch Glück habe die Geschädigte überlebt. Zweifelsfrei konnte das Gericht lediglich „gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt“ nachweisen.
Wegen Fluchtgefahr, da der Täter neben der deutschen auch die vietnamesische Staatsbürgerschaft besitzt, wurde der Haftbefehl aufrechterhalten. Der Hürther wird wegen seiner Alkoholabhängigkeit in den Maßregelvollzug überstellt.