AboAbonnieren

„Wollte nur Angst einjagen“Hürther wegen Mordanschlags auf Frau angeklagt

Lesezeit 3 Minuten
Landgericht Köln an der Luxemburger Straße.

Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Köln wirft dem Angeklagten einen heimtückischen Mordversuch vor.

Vor Gericht schildert der Angeklagte seine eigene Version der Abläufe. Der Richter zweifelt an der Wahrheit seiner Aussagen.

Der Prozess gegen den Hürther, der am Kendenicher Tennisclub auf die Freundin seiner Ex-Lebensgefährtin geschossen haben soll, hat am Landgericht Köln begonnen. Die 5. Große Strafkammer wirft dem Angeklagten einen heimtückischen Mordversuch vor. Er soll am 30. Oktober 2022 mit fast zwei Promille Alkohol im Blut zu der Sportanlage gefahren sein, um Drohungen gegen die Frau und ihre Mutter in die Tat umzusetzen.

Die beiden Frauen hatten seine vor häuslicher Gewalt geflohene Partnerin und die gemeinsame Tochter bei sich aufgenommen und unterstützen sie bei der endgültigen Trennung. Der Angeklagte schilderte den Ablauf der Tat in einer Weise, dass beim Gericht unter Vorsitz von Richter Peter Koerfers erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit aufkamen. Nach Darstellung des 55-Jährigen bat er einen flüchtigen Bekannten, der ihn am Vortag spontan besuchte und dem er sein Auto geliehen hatte, ihn zum Tennisplatz zu fahren.

Mann schießt auf Frau an Tennisclub

Auf dem Spielplatz dort habe er seine Tochter suchen wollen. Während der Fahrt habe er in einer offenen Tasche auf dem Kindersitz eine Waffe bemerkt. Am Club-Parkplatz angekommen, will er zufällig die Geschädigte gesehen haben. Auf die Frage, ob sie seine Tochter gesehen habe, soll sie ihn beleidigt haben. Daraufhin sei er zum Auto gelaufen, habe die Waffe genommen und mehrfach auf den Boden neben der Frau geschossen.

„Ich wollte ihr nur Angst einjagen“, beteuerte der Angeklagte. Dass zwei Kugeln die 40-Jährige im Fuß und im Oberschenkel trafen, will er nicht bemerkt haben. Wegen der Schüsse soll der Bekannte am Steuer in Panik geraten sein. Er habe ihn schnell nach Hause gebracht und sei abgereist. Seitdem sind sowohl er als auch die Tatwaffe unauffindbar. „Bedenken Sie, dass versuchter Mord ein gravierender Tatvorwurf ist. Wenn Sie sich einlassen, sollten wir Ihnen glauben können. Wenn hier Zeugen sagen, nur ein Mann saß am Steuer, dann unterschätzen Sie bitte nicht den Wert eines Geständnisses“, ermahnte der Richter.

Richter zweifelt an Version des Angeklagten

Der Hürther blieb bei seiner Version. Anders und bis in Details deckungsgleich stellte sich der Hergang in der Zeugenvernehmung dar. Die Geschädigte schilderte, wie der Angeklagte mit den Worten „Das hast du davon“ eine Waffe in Höhe des Oberkörpers auf sie richtete. Zunächst sei sie nicht allzu erschrocken gewesen. Sie habe gedachte, er benutze die Schreckschusspistole, die er bereits auf sie gerichtet hätte, als sie, ihre Mutter und ihr damaliger Lebensgefährte die Sachen der Ex-Partnerin aus der gemeinsamen Wohnung hätten abholen wollen.

„Er hat mich nicht nach seiner Tochter gefragt, und ich habe nichts zu ihm gesagt, bevor er schoss, alles ging sehr schnell“, berichtete die Nebenklägerin. Sie war nach dem Tennisspiel auf dem Heimweg, als der Angeklagte sich auf sie zu bewegte. Ohne nach den Schüssen zunächst die Wunden zu spüren, sei sie schreiend zum Tennisplatz zurückgelaufen.

Eine Zeugin hatte sich das Kennzeichen des Fluchtautos notiert, so dass die Polizei den mutmaßlichen Täter umgehend festnehmen konnte. Am Tatort wurden sechs Patronenhülsen sichergestellt, eine siebte Patrone im Haus des Angeklagten. Der Prozess wird fortgesetzt.