Der Rhein-Erft-Kreis hat sein Impfzentrum im Hürth-Park eingerichtet.
Seit Montag werden dort die ersten Bürger gegen das Coronavirus geimpft.
Anreise, Terminvergabe, Zweitimpfung: Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Impfzentrum.
Hürth – Das Impfzentrum für die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Erft-Kreis wurde in Hürth eingerichtet. Im Einkaufszentrum Hürth-Park steht seit mehreren Monaten das Ladenlokal des ehemaligen Real-Markts leer. Eine Fläche von etwa 5000 Quadratmetern steht dort zur Verfügung. Am Montag (8. Februar) wurde dort mit den Impfungen gegen das Coronavirus begonnen werden.
Warum wurde Hürth als Standort ausgewählt?
Eine lang Zeit hat sich die Kreisverwaltung mit der Frage beschäftigt, wo ein Impfzentrum für den Rhein-Erft-Kreis entstehen könnte und ist schließlich in Hürth fündig geworden. Da mit hohen Besucherzahlen zu rechnen ist, müssen besondere Anforderungen an Lage und Infrastruktur des Zentrums erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem große Räume, die ohne aufwendigen Umbau genutzt werden können, eine gute Erreichbarkeit, auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, und ausreichend Parkplätze.
In welchen Zeiträumen wird das Impfzentrum geöffnet sein?
In Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Impfstoffs lauten die Öffnungszeiten des Impfzentrums in der Startphase wie folgt: Montag – Sonntag, 14 Uhr bis 20 Uhr (Vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich).
Seit dem 25. Januar 2021 ist eine Terminvergabe möglich. Terminvereinbarungen erfolgen entweder über die Internetseite www.116117.de oder über die kostenlose Telefonnummer (0800)/11611701.
Zu welchem Zeitpunkt wird die Zweitimpfung verabreicht?
Die zweite Corona-Schutzimpfung erhält man frühestens 21 Tage und spätestens 42 Tage nach der Erstimpfung. Bei der Terminvereinbarung werden automatisch zwei Termine im korrekten Abstand vergeben.
Kostet mich die Impfung etwas?
Nein, für die Bürgerinnen und Bürger wird die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos sein.
Ab wann kann ich mich impfen lassen?
Das hängt sehr von Ihrem Alter und von Ihrem Beruf ab. Zunächst sollen die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdeten Menschen geimpft werden. Nach der bundesweit geltenden Coronavirus-Impfverordnung haben bei der geplanten Schutzimpfung folgende Personen höchste Priorität:
- Personen ab 80 Jahren- Personen, die in Alten-, Behinderten- und Pflegeeinrichtungen betreut werden oder dort tätig sind- Beschäftigte ambulanter Pflegedienste- ausgewiesene medizinische Bereiche (zum Beispiel Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, Transplantationsmedizin)
Weitere gefährdete Personen werden im Anschluss die Möglichkeit zur Impfung haben. Nach und nach können sich dann weitere Personengruppen gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
Wo kommt das Personal her?
Das medizinische Personal zum Betrieb des Impfzentrums wird nach einer Vereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Kassenärztlichen Vereinigung von den Kassenärzten zur Verfügung gestellt.
Wie viele Menschen können an einem Tag geimpft werden?
Geplant ist, dass am Tag etwa bis zu 1500 Menschen geimpft werden können.
Was müssen die Bürgerinnen und Bürger zur Impfung mitbringen?
Welche Unterlagen zur Impfung mitgebracht werden müssen, bekommen die bei der Terminvereinbarung gesagt.
Wie lange soll das Impfzentrum Bestand haben?
Der Mietvertrag zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Metro Properties als Vermieter wurde bis zum 31. Dezember 2021 geschlossen.
Wie viel muss der Kreis für die Miete des Impfzentrums zahlen?
Die Kosten für Aufbau und Betrieb des Impfzentrums in Hürth stehen noch nicht fest. „Die aktuellen Bereithaltungskosten belaufen sich auf unter 50.000 Euro pro Monat für Miete, Nebenkosten und so weiter“, sagte Kreispressesprecher Marco Johnen. Einmalige Investitionen und Anschaffungen für die Einrichtung seien dabei nicht berücksichtigt. „Wenn die Impfungen gestartet sind, werden die Betriebskosten abhängig sein von der Anzahl der Impfstraßen und den Betriebszeiten.“
Wenn die Impfungen am kommenden Montag starten, können die Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren in mehreren Kreisen den ÖPNV samt einer Begleitperson kostenlos für die Fahrt zu ihrem Impfzentrum benutzen. Der VRS und der Rhein-Erft-Kreis haben sich darauf geeinigt, dass die Einladung zum Termin plus Personalausweis zur ganztägigen Freifahrt bei beiden Impfterminen berechtigen.
Die VRS-App zeigt Fahrgästen den Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Impfzentrum mit der Start- oder Zieleingabe „Impfzentrum“ an.
Was mache ich, wenn ich aus Altersgründen nicht mehr mit dem ÖPNV fahren kann?
Das Rote Kreuz bietet einen kostenlosen Fahrdienst für Senioren zum Impfzentrum nach Hürth an. Bedürftige Senioren, die keinen Anspruch auf einen Taxischein hätten, würden abgeholt, zum Impfzentrum gefahren, gegebenenfalls durch die Impfung begleitet und wieder nach Hause gebracht, erklärte das DRK.
Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Erft-Kreis, die älter sind als 80 Jahre, können sich montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr bei der Hotline des ebenfalls kostenlosen DRK-Einkaufsdienstes unter 02271/606115 melden. Man wolle dann versuchen, eine Fahrt zu organisieren. „In Einzelfällen kann es aber passieren, dass es aufgrund mangelnder Fahrzeuge oder Fahrer nicht möglich sein kann, eine Fahrt zum gebuchten Termin durchzuführen“, teilt das DRK mit. Für die Fahrten werden weitere ehrenamtliche Fahrer gesucht.
Für über 80-jährige Erftstädter wird ebenfalls ein kostenloser Fahrdienst zum Impfzentrum nach Hürth angeboten, teilt die Stadtverwaltung mit. Senioren, die kein eigenes Auto haben oder nicht von anderen gefahren werden können, können sich beim Stadtverband der Senioren oder der Geschäftsstelle des Sozialdienstes Katholischer Männer (SKM), der den Fahrdienst mit der St.-Sebastianus-Bruderschaft Gymnich der St.-Kunibertus-Schützengesellschaft Gymnich organisiert, unter 02235/79950 melden.