Die Vermarktung der Flächen im Neubaugebiet Ammerstraße/Im Kappesfeld soll im Herbst beginnen – es wird seit mehr als zehn Jahren geplant.
HochwasserschutzPlanungen für das Baugebiet Ammerstraße in Frechen wurden überarbeitet
Es tut sich wieder mal etwas in Sachen Neubaugebiet Ammerstraße/Im Kappesfeld in Habbelrath. Aber nicht auf dem ehemaligen Sportplatz oder dem weiterhin landwirtschaftlich genutzten Acker, sondern im politischen Raum. In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Strukturwandel kam das Thema wieder auf die Tagesordnung, denn dem Ausschuss wurden die Ergebnisse der ersten Offenlage des Bebauungsplans im Jahre 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Seit nunmehr über einem Jahrzehnt wird das Neubaugebiet am westlichen Ortsrand von Habbelrath geplant. Auf dem acht Hektar großen Gelände sollen 120 Wohneinheiten in Einzelhäusern und Doppelhaushälften sowie zwei dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern errichtet werden. Vorgesehen sind auch ein Kinderspielplatz sowie eine zweigruppige Kindertagesstätte.
Mit der Vermarktung soll nun im Herbst begonnen werden
Mit der Vermarktung der Flächen kann laut RWE Power nunmehr voraussichtlich im Herbst 2024 begonnen werden. Vor zwölf Monaten — zur Zeit der Rodung — hatte man noch den Sommer 2023 ins Auge gefasst. Nach mehrjährigen Verhandlungen zwischen der Stadt Frechen und RWE Power konnte vor nunmehr vier Jahren eine Einigung über die Finanzierung erreicht werden.
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Und in der Sitzung im März 2022 hatte der Ausschuss für Stadtplanung und Strukturwandel die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Hinzu kam im August 2023 eine Bürgerinformationsveranstaltung, in der erklärt wurde, dass die Planungen aufgrund neuerer Gesetzgebungen vor allem zu den Themenbereichen Klimaschutz und Starkregen überarbeitet werden mussten.
Ein Trennsystem für Regen- und Schmutzwasser soll installiert werden
Die Ergebnisse liegen nun vor. Schwerpunkt der neueren Umplanungen waren die Erfahrungen, die die Kommune in der jüngsten Zeit mit Starkregen und Überflutungen von Wohngebieten hatte. Es wurde durch ein Ingenieurbüro ein detailliertes Oberflächenabflussmodell für das Plangebiet erstellt.
Demnach wird in dem Baugebiet ein Trennwassersystem für Regen- und Schmutzwasser installiert. Das Oberflächenwasser der Verkehrsflächen wird bei Starkregen im nördlichen Bereich in Richtung des geplanten Versickerungsbecken abgeleitet, im südlichen Bereich über die Spielplatzfläche in das angrenzende Waldgebiet. Die im Osten vorhandene Bebauung soll durch eine Mulde entlang der Grundstücksgrenzen geschützt werden.
Die Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers auf den geplanten Wohngrundstücken ist nicht Teil der Starkregenuntersuchung. Die Ableitung des Regens und der Rückhalt dort sind aber laut Gutachten baulich so zu gestalten, dass kein Wasser an den geplanten Gebäuden ansteht, heißt es dazu in der beschlossenen Vorlage.
Schallgutachten für die Vermietung der Grillhütte
Überprüft wurde auch das Schallgutachten im Hinblick auf die wieder geplante Vermietung der Grillhütte und der von der Grillhütte ausgehenden Schallimmissionen auf das geplante Wohnbaugebiet. Danach sind keine zusätzlichen Auswirkungen im Rahmen der dort geplanten Vermietung zu erwarten, so dass auch keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Bebauungsplan vorgesehen werden müssen, hieß es.
Einstimmig beschloss der Planungsausschuss die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange. Damit das Verfahren schneller vorankommt, wird die Dauer der Offenlage und die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen auf zwei Wochen verkürzt und erfolgt voraussichtlich in der ersten Aprilhälfte 2024.