Rhein-Erft-Kreis – Die Impfung von Personen aus seinem „engen persönlichen Umfeld“ war für den FDP-Landtagsabgeordnete Ralph Bombis zwar Grund genug für den Rücktritt von allen Parteiämtern. Eine Prüfung, ob es dabei einen Verstoß gegen die Impfverordnung gab, fand aber offenkundig nicht statt. Die Behörden schieben sich die Zuständigkeit gegenseitig zu, und Strafen wegen Verstößen gibt es ohnehin nicht. Was sagen die Beteiligten?
Das sagt das NRW-Gesundheitsministerium
„Das Land setzt auf das verantwortliche Handeln der koordinierenden Einheiten in den Impfzentren beziehungsweise der Akteure, die am Impfprozess vor Ort aktiv beteiligt sind“, sagt Miriam Skroblies von der Pressestelle des NRW-Gesundheitsministeriums. Bei einem „erheblichen Verdacht auf Missachtung der Impfverordnung und der Erlasse des Landes“ könne die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde tätig werden. „Bußgeld- oder Strafvorschriften im Zusammenhang mit dem Impfen sind in der Corona-Impfverordnung nicht vorgesehen.“ Im Einzelfall komme gegebenenfalls eine Einstufung als Straftat in Frage.
Bezirksregierung Köln hat Bombis' Impfung geprüft
Die Bezirksregierung Köln hat Bombis’ Impfung geprüft. Nach Angaben einer Sprecherin war sie „rechtlich nicht zu beanstanden“. Auch die Impfung der von Bombis nicht namentlich genannten Personen aus seinem Umfeld habe man überprüfen wollen. Aber die Kassenärztliche Vereinigung habe keine Daten herausgeben wollen mit dem Hinweis darauf, dass einzig das NRW-Gesundheitsministerium der Auftraggeber sei und daher auch nur das Ministerium Auskünfte dazu anfordern könne.
Die KV lehnt „eine rechtlich verbindliche Aussage“ ab, „da uns die näheren Umstände beziehungsweise die Konstellation der örtlichen Arbeitsverhältnisse der weiteren Familienangehörigen nicht bekannt sind“, sagt Sprecher Christopher Schneider.
Stattdessen spielt die Ärzteorganisation den Ball an die Bezirksregierung und das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises zurück beziehungsweise weiter. Diese Stellen seien dafür zuständig, die Einhaltung der Impfverordnung zu überwachen.
Rheinisch-Bergischer Kreis kann wohl nicht tätig werden
„Diesen Ball nehmen wir nicht auf“, sagt Kreissprecherin Birgit Bär. Der Kreis sei lediglich dafür zuständig, dass bei den Impfterminen in den Heimen ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehe. „Die Kassenärztliche Vereinigung und das Ministerium sind Vertragspartner. Das müssen die unter sich ausmachen.“ Es gebe keine Rechtsverordnung, aufgrund derer der Rheinisch-Bergische Kreis tätig werden könne.