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GerichtFünfjähriges Mädchen in Bergheim fast verhungert – So äußern sich Mutter und Ex-Freund

Lesezeit 3 Minuten
Das Bild zeigt das Gebäude von Land- und Amtsgericht in Köln.

Im Revisionsverfahren müssen sich die Mutter sowie ihr Ex-Freund verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, die fünfjährige Alina aus Bergheim fast verhungert gelassen zu haben.

Vor Gericht haben sich die Angeklagten über ihre Anwälte zu Wort gemeldet. Der Ex-Freund von Alinas Mutter soll von der dramatischen Situation der Fünfjährigen nichts mitbekommen haben.

Im Prozess gegen eine Bergheimerin (27) und ihren ehemaligen Lebensgefährten (26) wegen versuchten Mordes an der im August 2020 fünf Jahre alten Tochter Alina (Name von der Redaktion geändert) haben die beiden Angeklagten sich am Mittwoch über ihre Verteidiger eingelassen.

Die beiden Angeklagten waren bereits im Mai 2021 von einer anderen Großen Strafkammer am Landgericht wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen, der 26-Jährige wegen Mittäterschaft schuldig gesprochen worden. Die Frau war zu neun, der Mann, der nicht leiblicher Vater des Mädchens ist, zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Auf die Revision der beiden Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Strafausspruch jedoch zum Teil aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

26-Jähriger habe kein Interesse an Alina gezeigt

Der 26-Jährige, der bislang im aktuellen sowie im ersten Prozess geschwiegen hatte, erklärte über Verteidigerin Monika Geiger, dass er keine Kenntnis davon gehabt habe, dass die 27-Jährige ihre Tochter Alina nicht ausreichend ernährt habe. Er sei vielmehr davon ausgegangen, dass das Mädchen — so habe es ihr die 27-Jährige damals erklärt — an einer tödlichen Muskeldystrophie leide.

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Zudem sei er davon ausgegangen, dass die 27-Jährige regelmäßig mit Alina zur ärztlichen Behandlung gegangen sei. Allerdings, so die Verteidigerin weiter, habe der Mandant auch kein großes Interesse für das Mädchen entwickelt, da er sich hauptsächlich mit dem täglichen Konsum von Marihuana beschäftigt habe. „Der Mandant hat nicht erkannt, dass Alina zu wenig zu essen bekommen hat“, sagte Geiger.

Die Verteidiger-Erklärung für die 27-Jährige beschränkte sich auf die Zeit nach der Verhaftung der Angeklagten im August 2020. Damals sei die schwangere Mandantin — die in der Haft Ende Dezember 2020 noch einen Sohn zur Welt gebracht hatte — „in einem Zustand völliger Überforderung“ gewesen. Mittlerweile habe sie das Sorgerecht für ihre drei Kinder abgegeben. Die Angeklagte hoffe seither „inständig, dass ihre Kinder in eine gute Zukunft treten und glücklich werden“.

Fall Alina: Angeklagte holt Schulabschluss nach

In der Haft habe die Angeklagte an zahlreichen Maßnahmen zur Resozialisierung teilgenommen. So habe die Frau Haupt- und Realschulabschluss nachgeholt sowie ein Fachabitur abgelegt. Derzeit mache sie in Haft eine Ausbildung zur Frisörin. Zudem engagiere sie sich in der evangelischen Kirchengruppe im Gefängnis, wo sie Gottesdienste vorbereite.

In dem Verfahren ist die Kammer an die bereits im ersten Verfahren getroffenen Feststellungen gebunden. Zwar hatte auch der BGH versuchten Mord durch „grausame Tatbegehung“ als erwiesen angesehen. Einen Mord zur Verdeckung einer Straftat, der im ersten Prozess strafschärfend gewertet worden war, sahen die Karlsruher Richter hingegen nicht zweifelsfrei als erwiesen an. Der Prozess wird fortgesetzt.