Der Angeklagte stand zuvor wohl in einem freundschaftlichen Verhältnis zu der Zeugin. Das reichte ihm nicht aus.
Prozess22-Jähriger gesteht Molotow-Cocktail-Wurf auf Haus von Bekannter in Bergheim
Bergheim/Köln. „Bei uns in Bergheim passieren viele komische Sachen. Da gibt es immer Kinder und Jugendliche, die irgendwas Komisches versuchen“, meinte eine 21-Jährige, die als Zeugin vor dem Kölner Landgericht aussagte. Deswegen habe sie sich zunächst keine Gedanken gemacht, als vor genau einem Jahr, am 21. April 2022, etwas gegen die Holzbrüstung ihres Balkons polterte, auf dem sie gerade saß: „Es hat nicht gebrannt, es hat nur extrem gestunken.“
Da es dunkel war, habe sie nichts sehen können und erst am nächsten Tag auf einem Hof unterhalb ihres Wohnhauses zwei Bierflaschen entdeckt, die als Molotow-Cocktails präpariert gewesen waren. Daraufhin habe sie die Polizei verständigt: „Es hätte ordentlich brennen können. Mein Vater, meine Tochter und ich waren im Haus, und da ist vieles aus Holz.“ Der 22-Jährige, der in dieser Sache wegen versuchter schwerer Brandstiftung angeklagt ist, sei ein guter Bekannter gewesen, schilderte die Zeugin. „Wir sind beide Eltern, in bin alleinerziehend mit einer Tochter, er hat einen Sohn. Ich habe ihm geholfen mit Schreibkram fürs Jugendamt.“
Täter wollte mehr als Freundschaft von der Zeugin
Irgendwann habe der junge Mann mehr als Freundschaft gewollt, aber sie nicht. Darauf habe er mit Bedrohungen und Beleidigungen reagiert. Angst mache er ihr trotz der Tat bis heute nicht, „aber ich war schon etwas erschrocken. Damit hat er eine Grenze überschritten.“ Der Angeklagte hatte im Vorfeld ein Geständnis abgelegt, in dem er über die Zeugin behauptete: „Soweit ich weiß, hat sie meiner Lebensgefährtin gesagt, ich würde zweigleisig fahren.“ Das sei nicht der Fall gewesen, aber mit seiner Partnerin sei es „nicht so gut gelaufen“, daher habe er Interesse an der Zeugin gehabt.
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Eskaliert sei die Situation, nachdem diese ihn bei seinen Eltern aufgesucht und in deren Anwesenheit zur Rede gestellt hatte. Mit Bekannten habe er sich eine Flasche Whisky und einige Dosen Whisky-Cola geteilt. Dann sei er aufgebrochen, habe zwei Bierflaschen und ein T-Shirt von zu Hause sowie etwas Benzin an der Tankstelle gekauft, um anschließend die Molotow-Cocktails zu basteln und zu werfen.
„Fragt nicht der Tankstellenpächter nach, wenn man Benzin in Flaschen füllt?“, fragte der Vorsitzende Richter. „Schon, aber da gibt es viele Rollerfahrer“, erklärte der Angeklagte. Ein Wurf gehe auf ihn, der andere auf einen gesondert verfolgten Mittäter. „Ich glaube, der war nur fasziniert von den Molotows.“ Nach dem Wurf sei man sofort geflüchtet. Dass die Familie der Zeugin sich zum fraglichen Zeitpunkt im Haus aufgehalten habe, habe sein Mandant nicht gewusst, so der Verteidiger: „Das Risiko war ihm aber natürlich klar.“ Der Prozess wird fortgesetzt. Das Urteil ist für den 3. Mai anberaumt.