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Lange Liste an TatenHaftstrafen für vier Täter nach Raubserie in Bergheim

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Außenansicht des Landgerichts Köln.

Mit zwei Gefängnisstrafen, einem Bewährungsurteil und einer Unterbringungsanordnung in eine Entziehungsanstalt endete vor dem Landgericht Köln der Prozess um die schwere Raubserie in Bergheim und Umgebung

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Täter 17 der 18 ihnen zur Last gelegten Taten begangen haben.

Mit zwei Gefängnisstrafen, einem Bewährungsurteil und einer Unterbringungsanordnung in eine Entziehungsanstalt endete vor dem Landgericht Köln der Prozess um die schwere Raubserie in Bergheim und Umgebung. Das Schwurgericht der 15. Großen Strafkammer, das wegen des Alters der vier Angeklagten als 5. Große Jugendstrafkammer geführt wurde, sah es als erwiesen an, dass die heute 17- bis 21-jährigen Deutsch-Marokkaner 17 der 18 ihnen zur Last gelegten Taten von November 2021 bis zur Festnahme Mitte November 2022 begangen haben.

„Wir blicken auf ein bemerkenswertes Verfahren in einer selten dagewesenen Serie der Kriminalität zurück“, kommentierte der Vorsitzende Richter Jan F. Orth die zehn Verhandlungstage. Das Gericht folgte im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. „Dass in diesem gigantischen Verfahren maßvolle Strafen im mittleren Bereich verhängt wurden, ist Ihr Verdienst. Sie haben von Anfang an entwaffnend ehrliche Geständnisse abgelegt, haben viel Reue, Einsicht und Empathie für die Tatopfer gezeigt“, so Orth.

Schwere Körperverletzung

Die höchste Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten erhielt einer aus der Gruppe, der an allen Raubzügen beteiligt war. Angerechnet wurden ihm 27 Tage in belgischer Untersuchungshaft nach seiner Flucht. Trotz besonders guter Führung in Untersuchungshaft und frühen Einlassens auf die Tatvorwürfe, aber wegen einer schweren Körperverletzung muss ein weiterer Täter aus dem Quartett noch drei Jahre und neun Monate verbüßen.

Man wolle erzieherisch auf die Angeklagten einwirken, so der Richter. Der Sühneaspekt dürfe dabei aber nicht aus den Augen verloren werden. Immerhin hätten alle Vier bei ihren Überfällen auf Geschäfte das eigene Interesse, „auf dicke Hose“ zu machen, über die körperliche und psychische Unversehrtheit der Opfer gestellt. Im Fall des dritten Angeklagten folgte das Gericht den gleichlautenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigerin Tanja Tomasso auf drei Jahre Jugendstrafe bei Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Die Rechtsanwältin gab noch im Gerichtssaal Verzicht auf Revision zu Protokoll, damit ihr Mandant unverzüglich eine Therapie machen kann. Mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verließ der Vierte aus dem Bund das Landgericht. Er war der einzige des Räuberquartetts, der nicht bis zum Prozess in U-Haft saß. Er hatte sich zwar an einem Raub und einem Versuch beteiligt, wurde aber mangels Beweisen von dem Vorwurf freigesprochen, eine Schreckschusspistole besorgt zu haben.