Rhein-Berg – Möglicherweise tagesaktuell übrig bleibende Impfdosen sollen nach Öffnung des rheinisch-bergischen Impfzentrums in voraussichtlich gut einer Woche streng gemäß der bundesweiten Impfverordnung an diejenigen verimpft werden, die an der Reihe sind. Dafür haben sich Landrat Stephan Santelmann und Krisenstabsleiter Dr. Erik Werdel auf Anfrage ausgesprochen.
Sie wenden sich damit klar gegen Vorgehensweisen anderenorts, wo sich wie etwa in Hennef Bürgermeister oder Rathausangestellte mit den bereits für Impfungen vorbereiteten, am Abend aber übrig gebliebenen Impfdosen hatten impfen lassen.
Übrig bleibende Impfdosen für Rettungsdienst und mobile Pflegedienste
Daher werde nach Öffnung des Impfenzentrums im Untergeschoss der Rhein-Berg-Galerie voraussichtlich am 8. Februar das Zentrum abends nach Schließung um zunächst 20 Uhr eine Stunde lang für die Impfung von Rettungskräften und ambulanten Pflegediensten mit möglicherweise vom Tag übrig gebliebenen Impfdosen geöffnet bleiben, so Kreissprecherin Birgit Bär.
Bereits vorbereitete Impfdosen können beispielsweise übrig bleiben, wenn vereinbarte Impftermine kurzfristig von den in Gruppe 1 ebenfalls impfberechtigten Über-80-Jährigen nicht wahrgenommen werden. Da der Impfstoff dann nicht mehr transportiert oder länger gelagert werden kann, sollen mit ihm dann kurzfristig Rettungskräfte und Mitarbeitende mobiler Pflegedienste geimpft werden können, die bundesweit ebenfalls der Gruppe 1 mit höchster Impfpriorität zugeordnet sind. „Da haben wir kurze Informations- und Alarmierungswege, um diese Menschen dann kurzfristig ins Impfzentrum kommen lassen zu können“, so Birgit Bär.
Kreis mit klarem Appell
„Auch ich werde mich impfen lassen, aber erst dann, wenn ich nach der Impfpriorität an der Reihe bin“, äußerte sich Landrat Santelmann und auch Krisenstabsleiter und Kreisdirektor Dr. Erik Werdel sprach sich dafür aus, dass auch Menschen in Schlüsselpositionen erst dann geimpft werden, wenn sie gemäß bundesweiter Priorität an der Reihe sind. „So wie die übrige Bevölkerung auch“, so Werdel.
Die bundesweite Impfordnung sieht in der Gruppe höchster Priorität (Gruppe 1) unter anderem Über-80-Jährige, Menschen in Pflegeheimen, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungs- und ambulanten Pflegediensten vor.
In Gruppe 2 folgen dann neben den 70- bis 80-Jährigen unter anderem Menschen mit Demenz, Trisomie 21, Transplantationen sowie bestimmte Kontaktpersonen etwa von Schwangeren , Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst, in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen.
In Gruppe 3 sind u.a. 60- bis 70-Jährige, medizinisch vorbelastete Menschen, Polizei, Feuerwehr, Personal in Kitas, Schulen und Einzelhandel sowie Personen in relevanten Positionen in Regierungen, Verwaltungen, Justiz sowie kritischer Infrastruktur wie Apotheken, öffentlicher Ver- und Entsorgung.