Overath – Dreist ist es, wenn man aus der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 ein schmutziges Geschäft zu machen und Staat und Gesellschaft bei den unbürokratischen Soforthilfen abzuzocken versucht. Dumm ist es, wenn man dafür behauptet, man habe Hochwasser im Keller gehabt, der entsprechende Keller aber zu einer städtischen Obdachlosenunterkunft gehört, die sich überdies an einer der höchsten Stelle im Overather Stadtgebiet befindet.
Für ihre dumm-dreiste Lüge ist eine mittlerweile mit Mann und Kind aus Overath verzogene 25-jährige Angeklagte Magdalene K. (Name geändert) jetzt in Abwesenheit wegen versuchten Betruges zu 1500 Euro Strafe verdonnert worden. Nach den Worten einer Verwaltungsmitarbeiterin hatte man im Overather Rathaus Verdacht geschöpft, weil die Unterkunft ganz weit oben in Steinenbrück liegt.
Versuchter Betrug von rund 2500 Euro
„Wir hatten viele Schäden im Stadtgebiet, aber doch nicht an der Stelle“, sagte die Frau vom Amt am Rande der Gerichtsverhandlung. Überdies kam es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung ziemlich spanisch vor, dass im Rathaus ansonsten keine Erkenntnisse über Hochwasserschäden an der fraglichen Stelle vorlagen.
Sie beschlossen also, der Sache auf den Grund zu gehen und fuhren in die Unterkunft – wo dann die angeblich zerstörte Waschmaschine bei ihrem Kontrollbesuch munter vor sich hin wusch und schleuderte. Wegen versuchten Betruges von rund 2500 Euro (einen genauen Betrag hatte die Antragstellerin nicht angegeben) landete der Fall Magdalena K. erst bei der Staatsanwaltschaft in Köln und anschließend bei Strafrichter Ertan Güven in Bensberg.
Angeklagte erschien nicht vor Gericht
Der Strafrichter blickte am Sitzungsvomittag auf die zunächst leere Anklagebank. Dann wartete er noch das akademische Viertel ab für den Fall, dass die ihm bereits dienstlich bekannte, mittlerweile aber rheinabwärts verzogene Frau doch noch in seinem Gerichtssaal erscheinen werde. Als das nicht passierte, erließ er, dem Antrag von Staatsanwältin Jennifer Davepon folgend, einen Strafbefehl über 150 Tagessätze zu je zehn Euro.
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Gegen diese Entscheidung kann die Angeklagte jetzt noch Einspruch einlegen. Dafür müsste sie sich dann aber doch noch einmal zur Gerichtsverhandlung nach Bensberg bequemen.