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Naturschutz in Rhein-BergWelche Frühlingsblüher man pflücken darf – und welche nicht

Lesezeit 2 Minuten

Busch-Windröschen (Anemonen).

Rhein-Berg – Es ist immer wieder ein wunderschöner Anblick, wenn die Böden des Frühlingswaldes mit bunten Blumen bedeckt sind. Unter dem Laub des Winters kämpfen sich Tausende Märzenbecher, Anemonen, Schlüsselblumen und Konsorten ans Licht empor, das durch die noch nicht belaubten Bäume bricht.

Da will man spontan zugreifen und eine Kostprobe der Pracht nehmen, aber das Regionalforstamt Bergisches Land kennt kein Pardon: „Nur gucken, nicht anfassen,“ erklärt Leiter Kay Boening kategorisch. „Viele Frühjahrsblüher stehen unter Naturschutz und dürfen weder gepflückt noch ausgegraben werden.“ Dazu zählen Märzenbecher und die Wald-Schlüsselblume.

Bärlauchfeld

Nicht in Massen pflücken

Doch auch die nicht unter Schutz stehenden Blumen sollten nicht in Massen gepflückt oder ausgegraben werden, betont Kay Boening. „Die Pflanzen haben nur ein sehr enges natürliches Zeitfenster, in dem sie blühen und sich vermehren können.“ In sogenannten Überwinterungsorganen wie Zwiebeln, Knollen oder Wurzelstöcken speichern die Pflanzen Nährstoffe. So können sie trotz niedrigen Temperaturen – sogar kurzer Fröste – schnell wachsen.

Das wiederum kommt den Insekten zugute, denen frühzeitig Pollen und Nektar zur Verfügung steht. Sobald aber die Baumkronen dichter werden, kommt zu wenig Tageslicht an den Boden. Es reicht den Pflanzen nicht, um Photosynthese zu betreiben, und viele ziehen sich wieder unter die Erde zurück. Ausnahmen sind Kriechender Günsel, Waldmeister und Lungenkraut.

Märzenbecher

Frühjahrsblüher fühlen sich im Garten nicht wohl

Aus dieser fragilen Beschaffenheit erklärt sich, dass Vorkommen im schlimmsten Fall komplett verschwinden können, wenn sie während der Blühzeit ausgegraben werden – das ist so ähnlich wie bei Pilzen, die Sammler mit Stumpf und Stiel ausstechen. Überhaupt: Die Hoffnung, dass die süßen Frühjahrsblüher Farbtupfer im heimischen Garten setzen, erfüllt sich in der Regel übrigens nicht. Boening weiß: „Die meisten Pflanzen wachsen im Hausgarten nicht, weil ihnen dort die spezifischen Bedingungen des Waldbodens fehlen.“

Ein besonderer Fall in diesem Biotop ist der Bärlauch. Das robuste Wildkraut ist nicht nur nicht gefährdet, sondern mittlerweile auch ziemlich weit verbreitet im Bergischen und wächst zudem auch prima im Hausgarten, vor allem, wenn er in Waldnähe liegt. Dennoch gilt in der freien Natur die sogenannte Handstraußregel, die Kay Boening so erklärt. „Eine Portion für den Hausgebrauch ist in Ordnung.“ Wichtig ist dem Mann vom Regionalforstamt am Ende noch eins: „In Naturschutzgebieten dürfen überhaupt keine Pflanzen gepflückt werden, egal ob sie geschützt sind oder nicht.“

Die bekanntesten Frühjahrsblüher sind:

  1. Frühlings-Knotenblume oder Märzenbecher kommen oft flächendeckend vor. Man findet die Pflanze auf frischen Böden mit guter Nährstoffversorgung. Der Märzenbecher ist gefährdet und gesetzlich geschützt.

Blauer Lerchensporn

  1. Busch-Windröschen (oder Anemonen) bedeckt in ganzen Teppichen den Frühlingswald, vor allem in Buchen- und Eichenmischwäldern, wenn die Böden nicht zu nährstoffarm sind. Gegen Abend schließt es seine Blüten. Es ist nicht gefährdet und genießt keinen besonderen gesetzlichen Schutz.
  2. Gelbes Windröschen (Anemone ranunculoides) verbreitet sich mit Hilfe von Ameisen. Das Gelbe Windröschen ist giftig. Es ist nicht gefährdet und nicht geschützt.
  3. Hohler Lerchensporn hat sowohl weiße als auch rot-lila gefärbte Blüten. Er ist charakteristisch für die im Bergischen Land eher seltenen nährstoffreichen Wälder wie beispielsweise die Hartholzaue. Der Name leitet sich von der hohlen Wurzelknolle ab. Der Hohle Lerchensporn ist nicht gefährdet und nicht besonders geschützt.

Wald-Schlüsselblume

  1. Zweiblättriger Blaustern kommt in der Hartholzaue vor. Ähnlich dem Schneeglöckchen werden die Früchte durch Ameisen verbreitet. Blaustern, Goldstern, Lerchensporn und Gelbes Windröschen wachsen häufig zusammen am gleichen Standort.
  2. Wald-Schlüsselblume findet sich auf frischen bis feuchten Böden. Der Blütenstand, der an einen Schlüsselbart erinnert, war namensgebend. Die Wald-Schlüsselblume findet auch als Heilpflanze Verwendung. Sie ist besonders geschützt.

Blühender Bärlauch

  1. Bärlauch kann man durch seinen intensiven Geruch erkennen. Er kommt im bergischen Wald mittlerweile relativ häufig auf nährstoffreichen Standorten vor. Erst gegen April überdecken die weißen Blütenstände ganze Waldböden. Er ist nicht geschützt, kann also gesammelt werden, was Liebhaber seines Knoblauch-Aromas auch gern tun. Vorsicht: Wird gern mit Maiglöckchen verwechselt, deren Blätter ganz ähnlich aussehen, die aber giftig sind.