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Schüsse mitten in der StadtWaldbröler ist in Georgien verhaftet worden – Prozess in Bonn

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Vor dem Landgericht in Bonn muss sich ein Waldbröler verantworten, der im Januar vergangenen Jahres in der Marktstadt auf einen anderen Mann geschossen haben soll.

Vor dem Landgericht in Bonn muss sich ein Waldbröler verantworten, der im Januar vergangenen Jahres in der Marktstadt auf einen anderen Mann geschossen haben soll.

Der nun Angeklagte (30) sitzt seit Februar in deutscher Untersuchungshaft. Der Mann war mit einem internationalen Haftbefehl gesucht worden.

Mit einem internationalen Haftbefehl und schließlich zu Beginn dieses Jahres in Georgien dingfest gemacht worden ist ein heute 30-Jähriger, der im Januar vergangenen Jahres einem anderen Mann in Waldbröl ins Bein geschossen haben soll. Für diese Tat muss sich der Beschuldigte ab Freitag, 2. Mai, nun vor dem Landgericht in Bonn verantworten. Für den Prozess sind acht Verhandlungstage vorgesehen, spätestens am 27. Juni soll das Urteil gesprochen werden.

Seit seiner Auslieferung an die deutschen Behörden am 19. Februar auf dem Flughafen in München sitzt der Mann, der den Angaben der Polizei zufolge damals in Waldbröl gemeldet war und der offenbar russischer Abstammung ist, in Untersuchungshaft.

Angeklagter soll in Waldbröl zunächst in den Schnee gefeuert haben

Angeklagt ist der 30-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz. So soll er am 19. Januar des vergangenen Jahres, einem Freitag, in der Zeit zwischen 5.30 und 5.53 Uhr auf einem Parkplatz am Waldbröler Wiedenhof – also mitten in der Stadt – eine scharfe Waffe gezückt und damit auf einen anderen Waldbröler (damals 28) geschossen haben. Die Waffe soll zuvor in seiner Jackentasche gesteckt haben.

Der Anklageschrift zufolge waren dort mehrere Personen in Streit geraten – man habe sich gekannt, heißt es. Es soll bei der Auseinandersetzung um Persönliches gegangen sein. Nachdem der nun Angeklagte zunächst neben den 28-Jährigen in den Schnee gefeuert habe, soll er die Waffe einem anderen Mann, der ebenfalls vor Gericht steht, gegeben haben, um freie Hand zu haben und auf den Kontrahenten einzuschlagen.

Dann aber soll er die scharfe Waffe erneut an sich genommen und auf die Brust des späteren Opfers gezielt haben. Diesem sei es aber gelungen, die Waffe wegzuschlagen, heißt es. Von einer Kugel getroffen wurde der Waldbröler dennoch: Der Angeklagte soll die Waffe auf den Unterschenkel gerichtet haben, der Knochen sei von dem Schuss völlig zertrümmert worden.

Der Mann rettete sich ins Krankenhaus, die anderen Beteiligten rasten in einem Auto davon. Der Schwerverletzte wurde notoperiert und lange stationär behandelt. Bis heute soll er nur kurze Strecken zu Fuß und dann mit einem Stock zurücklegen können.