AboAbonnieren

Entscheidung des LandesWeniger Denkmalschutz für Zanders

Lesezeit 4 Minuten

Das Gelände der Firma Zanders wird nur in einigen Teilen unter Denkmalschutz gestellt.

Bergisch Gladbach – Im Streit um die Denkmalwürdigkeit der historischen Bauten auf dem Areal des Papierunternehmens Zanders an der Gohrsmühle hat nun die zuständige Ministerin Ina Scharrenbach in Düsseldorf entschieden. „Die gesamte Anlage der Papierfabrik Zanders soll nicht in die Denkmalliste als Baudenkmal gemäß Paragraf 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW eingetragen werden“, teilte der stellvertretende Pressesprecher des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung am Freitag auf Nachfrage mit.

Wie berichtet, hatte das Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) das Ministerium angerufen, weil die Stadt Bergisch Gladbach seiner Forderung nach großflächiger Unterschutzstellung des Zanders-Industrieareals nicht nachgekommen war.

Keine Einigung bei Gesprächen

Das Ministerium, das als Oberste Denkmalbehörde letztinstanzlich entscheidet, hat sich nun auf die Seite der Unteren Denkmalbehörde bei der Stadt Bergisch Gladbach gestellt. Die hatte in der Auseinandersetzung darauf hingewiesen, dass das Papierunternehmen im Herzen der Stadt ein immer noch produzierendes Unternehmen sei und betont, dass ein Kompromiss zwischen Denkmalschutz, Stadtplanung und Wirtschaftsförderung gefunden werden müsse. Das von der Stadt in Auftrag gegebene Gegengutachten sah daher lediglich einen im Umfang auf wichtige Gebäude reduzierten Denkmalschutz vor.

Die Denkmalexperten im LVR-Amt für Denkmalpflege hatten das anders gesehen. Ihr Gutachten hatte vorgesehen, weite Teile des historischen Areals unter Denkmalschutz zu stellen, da das Ensemble für ein industriegeschichtliches Denkmal von überregionaler Bedeutung gehalten wird. Exemplarisch könne hier am Beispiel vieler bisher fast unveränderter Gebäude die Geschichte der Papierproduktion im 19. und 20. Jahrhundert in all ihren Arbeitsschritten nachvollzogen werden, lautet die Argumentation.

Das Verfahren

Die Anrufung des Ministeriums als letzte Instanz in Sachen Denkmalschutz geschieht relativ selten. Es handele sich um einen „außergewöhnlichen Verwaltungsakt“, so der stellvertretende Pressesprecher des Ministeriums in Düsseldorf. Das belegt auch die Statistik des NRW-Bauministeriums. Demnach hat es in den vergangenen zehn Jahren nur 20 Verfahren dieser Art gegeben. Darunter war auch ein Bergisch Gladbacher Fall: das Stellwerk Tannenbergstraße. Bahn und Stadt hatten sich damals quergestellt. Der Minister entschied nach achtjährigem Tauziehen schließlich für den Denkmalschutz. (spe)

LVR sprach von „Gefahr im Verzug“

Als die Stadt eine umfassende Unterdenkmalschutzstellung ablehnte, die LVR-Denkmalpfleger aber wegen möglicher Umbauten auf dem Gelände „Gefahr im Verzug“ sahen, bat das LVR-Denkmalpflegeamt den Rheinisch-Bergischen Kreis als Obere Denkmalbehörde, die Stadt anzuweisen, Teile des Zanders-Geländes unter Denkmalschutz zu stellen. Doch der Kreis sah damals „keinen Anlass, ordnungsbehördlich einzugreifen“.

Als auch weitere Gespräche nicht zu einer Einigung führten, wendeten sich die LVR-Denkmalschützer nach Düsseldorf. Das Ministerium bat die betroffenen Stellen von Stadt und LVR um Stellungnahmen. Als Oberste Denkmalbehörde beurteile das Ministerium „nach denkmalrechtlichen und -fachlichen Kriterien“, hatte Sprecher Fabian Götz damals im Gespräch mit dieser Zeitung gesagt. Am Freitag ergänzte er: „Nicht für die Bewertung des Sachverhalts von Bedeutung, aber dennoch von Interesse ist, dass die Firma Zanders gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach erklärt hat, die durch die Untere Denkmalbehörde geplante Unterschutzstellung der einzelnen Bauten zu akzeptieren.“

Nachwirkung ist Entscheidern bewusst

Im Klartext bedeutet das: Den Entscheidern im Ministerium ist sehr wohl bewusst, dass es sich bei der Entscheidung im Fall Zanders um eine Entscheidung mit politischer und wirtschaftlicher Nachwirkung handelt. Nach Einschätzung des Ministeriums betrachtet die Firma Zanders die nun getroffene Entscheidung als „kompatibel mit der weiteren Produktion auf dem Areal und seiner Weiterentwicklung“. Das, so betont der Ministeriums-Sprecher, sei natürlich „nicht für die Bewertung des Sachverhalts von Bedeutung“.

Die Stadt Bergisch Gladbach kündigte auf Nachfrage eine Stellungnahme für die kommende Woche an. Der Rheinisch-Bergische Kreis als Obere Denkmalbehörde schließe sich der fachlichen Argumentation der Unteren Denkmalbehörde vollumfänglich an, meldete der Ministeriumssprecher.

Zanders ist kein Einzelfall

Die Leiterin des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland erfuhr durch den Anruf dieser Zeitung von der Entscheidung in Düsseldorf. „Wir haben das zu akzeptieren, auch wenn wir das fachlich anders gesehen haben“, sagte Dr. Andrea Pufke. Es sei gut, dass es die Ministerentscheidung als letzte Instanz gebe. Nun müsse dafür gesorgt werden, dass die Gebäude, die von der Stadt in die Denkmalliste eingetragen würden, auch langfristig geschützt würden.

Wie berichtet ist bislang keines der Gebäude auf dem Gelände An der Gohrsmühle in die Denkmalliste eingetragen und somit geschützt.