- Wir berichteten über Dauerparker auf dem Parkplatz vor dem Friedhof in Paffrath.
- Zahlreiche Leser gaben der Redaktion Hinweise auf Falschparker.
- Wir haben die Stadt zum Thema befragt.
Bergisch Gladbach – Nach der Berichterstattung über Dauerparker auf dem Parkplatz vor dem Friedhof in Paffrath zeigte sich: Das Thema Falsch- und Dauerparker ist für viele Leser ein ganz heißes Eisen.
Möglichkeiten, um falsch zu parken, gibt es bekanntlich viele: auf Parkplätzen von Friedhöfen, auf Park-and-ride-Anlagen der Stadt- und/oder Eisenbahn, auf Parkplätzen, die ohne zeitliches Limit versehen sind. In der Redaktion gab es jedenfalls zahlreiche Hinweise auf tatsächliche oder vermeintliche Falschparker. Entscheidend ist bei alldem das amtliche Kfz-Kennzeichen. Diese Information kommt von der Stadtverwaltung auf Nachfrage bei den Fachleuten. Mit einem Kennzeichen am Fahrzeug sind Auto-Absteller meist auf der sicheren Seite.
Beispiel Am Mühlenberg
Das gilt für Wohnstraßen wie etwa Am Mühlenberg in der Stadtmitte von Bergisch Gladbach. Dort gibt es Parktaschen an den Seiten, und zwar solche ohne Parkscheinautomat und ohne Zeitbegrenzung mit Parkscheibe. Hat das Fahrzeug ein Kennzeichen vorne und hinten und es behindert niemanden, darf es parken. Auch dauerhaft. Wie lange der Pkw dann in der Parktasche steht, spielt keine Rolle.
Auch Kleinfahrzeuge, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden, haben ein Park-Anrecht auf solchen Parkplätzen. Das muss nicht jeder gutheißen, denn kostenfreie Parkplätze sind ein seltenes Gut an den Gladbacher Straßen. Aber die Straßenverkehrsordnung unterscheidet nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung, sofern das Kraftfahrzeug nicht siebeneinhalb Tonnen Gewicht überschreitet.
Übliches Prozedere schrecke niemanden ab
Eingreifen, erklärt ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung, sei nur möglich, wenn ein Fahrzeug ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum stehe. Warnzettel an der Windschutzscheibe, mehrere Wochen Wartezeit üblich sind vier) und schließlich das Abschleppen: Das ist das übliche Prozedere. Dies schrecke allerdings nicht immer ab, monieren Leser und verweisen auf ein Beispiel auf der Straße Auf der Kaule.
Dort gebe es häufig stillgelegte Autos im öffentlichen Verkehrsraum. Die Langmut der Verwaltung werde ausgenutzt und über Wochen auf Kosten der Allgemeinheit geparkt. Besser sei ein schnelles Handeln durch die Stadt und nicht ein Abwarten über Wochen.
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Einige wenige Ausnahmen, bei denen das Dauerparken unterbunden werden kann, gibt es in der Straßenverkehrsordnung. Laster ab 7,5 Tonnen dürfen zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht in allgemeinen Wohngebieten parken. Und: Fahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug dürfen höchstens zwei Wochen an derselben Stelle stehen. Danach müssen sie weggerückt werden. Das wissen vor allem diejenigen, die Mini-Hänger im öffentlichen Parkraum abstellen. Nach zwei Wochen wird der Hänger einmal kurz verrückt, und die Parkfrist beginnt von vorn.
Unter dem Titel „Muss das sein?“ gehen wir Anregungen unserer Leser nach. Welcher Missstand ist Ihnen aufgefallen? Wir recherchieren für Sie. Melden Sie sich bei uns schriftlich, telefonisch oder per E-Mail: Lokalredaktion Bergisch Gladbach, An der Gohrsmühle 10, 51465 Bergisch Gladbach, (0 22 02) 93 78 56 10. , redaktion.rhein-berg@ksta-kr.de