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Versteckte SchilderKürtener ärgern sich über Knöllchen für Falschparken

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Im Gewerbegebiet Frankenforst gilt ein sogenanntes Zonenparkverbot. Auch an der Straße „An der Bahn“. Es bewirkt, dass nicht in jeder Straße extra Schilder stehen müssen.

Bergisch Gladbach – Die Autofahrerin aus Kürten ist nicht die erste, die das Halteverbot an dieser Stelle nicht bemerkt hat. Schnell vorbeigefahren, ist es aus dem Blickfeld verschwunden. Die klassischen runden Verbotsschilder in Blau und Rot sind an der Straße An der Bahn in Frankenforst auch nicht zu finden.

Hier hat die Stadt großflächig ein eingeschränktes Zonenhalteverbot eingerichtet, das in den gesamten Straßen des Gewerbegebiets gilt. Ein Verkehrszeichen an der Straße An der Bahn informiert die Autofahrer darüber.

Gedächtnisstütze entfällt leicht

Anders als in einer Tempo-30-Zone, wo an jeder Einmündung die Geschwindigkeitstafel wiederholt wird, entfällt beim Zonenparken diese Gedächtnisstütze. Ausnahmen vom Halteverbot sind nur die an der Straße markierten Stellplätze, die mit Parkscheibe zu nutzen sind. Joachim und Andrea Schneider-Peters parkten in der Stegerwaldstraße, und als sie von ihren Erledigungen zurückkamen, fanden sie eine „Schriftliche Verwarnung“ an ihrem Auto. Mit freundlichen Grüßen von den Kontrolleuren der Stadt. Für sieben Minuten habe das Fahrzeug im „eingeschränkten Halteverbot für eine Zone“ gestanden.

Den Hinweis an der Einfahrt ins Viertel hatten die Kürtener übersehen und mit sieben Minuten die üblicherweise erlaubten drei Minuten fürs Ein- und Aussteigen beim Halten überschritten. Schon mehrfach hat die Redaktion wegen dieser Situation Hinweise empörter Leser erhalten und nachgefragt bei der Stadt. Antwort: Die Beschilderung gilt als rechtssicher. Die Kürtener haben Widerspruch gegen die Verwarnung eingelegt. Man habe intensiv nach einem Halteverbotsschild Ausschau gehalten und keines gesehen. Das Verbotszeichen finde sich „mehrere hundert Meter entfernt“, so Schneider-Peters verärgert. In der Stegerwaldstraße gebe es keinerlei Hinweis auf das Halteverbot. „Ein Verbot muss deutlich gekennzeichnet sein“, findet der Autofahrer. Gegen die zu zahlenden 15 Euro werde er sich zur Wehr setzen.

Unter dem Titel „Muss das sein?“ gehen wir Anregungen unserer Leser nach. Welcher Missstand ist Ihnen aufgefallen? Wir recherchieren für Sie. Melden Sie sich bei uns schriftlich, telefonisch oder per E-Mail: Lokalredaktion Bergisch Gladbach, An der Gohrsmühle 10, 51465 Bergisch Gladbach, (0 22 02) 93 78 56 10.

redaktion.rhein-berg@ksta-kr.de