Das Bensberger Schöffengericht hat einem 2018 von der Polizei niedergeschossenen Brandstifter aus Wermelskirchen den Prozess gemacht.
GerichtNiedergeschossener Brandstifter erhält milde Strafe in Bensberg
Fast sieben Jahre nach der Tat hat die Justiz in Bergisch Gladbach einem Brandstifter den Prozess gemacht. Die lange Verfahrensdauer ist der Justiz nicht vorzuwerfen: Der Mann war lange Zeit verhandlungsunfähig, nachdem die Polizei ihn niedergeschossen hatte. Das wiederum ist der Polizei nicht vorzuwerfen.
Das Leben des heute 32 Jahre alten Peter K. (Namen geändert) ist ein Trümmerfeld. Unsinn, nichts als Unsinn hat er offenbar früher im Kopf gehabt, durchaus nicht immer lustig, wenn es etwa um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Hakenkreuze beispielsweise, ging.
Betrunkener Täter setzt Auto in Wermelskirchen in Brand
In der Nacht zum 5. Juni 2017 lässt sich der mit 2,2 Promille reichlich betrunkene Wemelskirchener von einem Saufkumpanen, den er zuvor im Wermelskirchener Nachtleben kennengelernt hat, ein Deo reichen, weil er so schwitze, und verschwindet in einer Hofeinfahrt. Als er zurückkommt, brennt darin ein Auto.
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Die Feuerwehr löscht, die Polizei nimmt Peter K. als Tatverdächtigen ins Visier. In seinem Prozess vor dem Bensberger Schöffengericht bestreitet er nicht. Er sagt: „Ich kann mich nicht erinnern.“ Er könne sich an nichts erinnern, was vor den Polizeischüssen vom 3. Januar 2018 passiert sei.
Hätte Peter K. nach der Brandstifter-Nacht mit dem Unsinn aufgehört, wäre sein Leben anders verlaufen. Aber er hat nicht aufgehört, ergeben die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft zu den Polizeischüssen vom 3. Januar 2018.
Polizisten nachts mit Pistole bedroht
In der Silvesternacht nimmt ihn die Polizei wegen Ruhestörung in Gewahrsam. Am 3. Januar 2018, so berichtet eine Tageszeitung über die Ermittlungsergebnisse der Kölner Behörde, ruft Peter K. auf der Polizeiwache Burscheid an und droht, die Polizisten zu erschießen, die ihn eingesperrt haben. Danach ruft er noch zweimal an und droht, in Wermelskirchen Menschen zu erschießen, wenn die Polizei nicht anrücke.
Die Polizei rückt an und trifft ihn in der Schillerstraße. Peter K. zückt die Waffe und richtet sie auf die Beamten. Sie fordern ihn auf, die Waffe niederzulegen – vergeblich. Es folgt ein Warnschuss — vergeblich. Ein Polizist kündigt an, auf ihn zu schießen – vergeblich. Der Polizist schießt und trifft Peter K. im Bauchbereich.
Die Schussverletzung ist verheerend
Die Verletzung ist so verheerend, dass Peter K. mehrfach operiert werden muss und immer noch unter den Folgen leidet. Und seine Pistole? Die war eine echt aussehende Spielzeugwaffe.
Juristisch war der Fall für die Anklagebehörde klar: Die Polizei hat in der Nacht alles richtig gemacht. Tragisch ist das Geschehen trotzdem. Denn heute sitzt Peter K. wie ein Häufchen Elend neben seinem Verteidiger. Die Behauptung, sich in Sachen Brandstiftung nichts erinnern zu können, wirkt angesichts der Vorgeschichte glaubwürdig.
Zivilrichter verurteilt Brandstifter zu Schadenersatz
Schöffenrichterin Birgit Brandes möchte ihren ältesten Fall gerne zu Ende bringen, was nicht ganz einfach ist, da weder der Saufkumpan noch ein Augenzeuge erscheinen. Ihre Aussagen in einem Zivilprozess werden verlesen, in dem Peter K. vom Amtsgericht Wermelskirchen zu 2000 Euro Schadenersatz verurteilt worden ist. Danach hat Peter K. mit dem Deo seines Kumpels und einem Feuerzeug den Reifen eines geparkten Autos entflammt und anschließend selbst die Feuerwehr alarmiert.
Was nun? Angesichts der Gesamtumstände fordert die Staatsanwältin milde acht Monate Haft für einen minder schweren Fall. Im Urteil bleibt das Schöffengericht noch darunter und verhängt die Mindeststrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Dabei berücksichtigen die Richter auch, dass sich Peter K. seit fast sechs Jahren nichts mehr hat zuschulden kommen lassen.