Das eiskalte Ende einer heißen Affäre zweier nicht miteinander verheirateter Gladbacher hatte ein Nachspiel vor dem Bensberger Strafgericht.
Drohung mit SexfotoBergisch Gladbacher Justiz verhandelt über Affäre – Freispruch für Ehebrecher
Die feine englische Art war es nicht, dass Giuseppe P. dem Ehemann von Angela, seiner Ex-Affäre, via Whatsapp-Sprachnachricht in Aussicht stellte, Fotos von Angela beim Vollzug der ehelichen Untreue auf Facebook zu posten. Aber hat er sich damit auch strafbar gemacht?
Mit dieser Frage mitten aus dem (Doppel-)Leben hatte sich jetzt die Bergisch Gladbacher Justiz auseinanderzusetzen. Angeklagt wegen Nötigung und ohne Verteidiger zum Prozess erschienen war der bereits erwähnte, in Wirklichkeit anders heißende Bergisch Gladbacher Arbeiter Giuseppe P. (42).
Geliebte setzte Ehefrau über Affäre ins Bild
Gegen einen Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, und so wurde jetzt vor Gericht die Anklage verlesen. Sie klang ähnlich wie die ihr zugrunde liegende Drei- beziehungsweise Viereckgeschichte ein wenig kompliziert.
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Laut dieser Anklage hatte der mehrfache Familienvater Giuseppe eine sexuelle Affäre mit der mehrfachen Familienmutter Angela, was aber nicht ewig gut ging. Denn irgendwann informierte Angela Giuseppes Ehefrau über das Verhältnis, und da war dann ein bisschen Holland in Not.
Liebhaber droht mit Sexfoto-Veröffentlichung auf Facebook
Laut der Anklage soll Giuseppe nämlich daraufhin Angela angerufen und ihr gedroht haben, sie solle sich überlegen, was sie tue. Er habe noch Sexfotos von ihr und könne die auf der Bergisch-Gladbach-Seite von Facebook posten. Angela, völlig aufgelöst, erstattete Anzeige bei der Polizei.
In der mündlichen Verhandlung vor Gericht stellte sich dann aber schnell heraus, dass Giuseppe die Drohung gar nicht gegenüber Angela ausgesprochen hatte, sondern vielmehr via Whatsapp-Audiobotschaft an deren gehörnten Ehemann geschickt hatte, der sich mittlerweile in die Sache eingeschaltet hatte. Jener ist übrigens mittlerweile laut Angela nur noch ihr Noch-Ehemann. Beim Prozess ließ er sich als krank entschuldigen, das Attest überreichte Angela der Richterin.
Schäbig, aber womöglich nicht strafbar
Die Tatsache, dass die böse Audio-Botschaft gar nicht an sie selbst gegangen sei, sagte Angela vor Gericht selbst aus. Dabei war die tief verletzte Frau den Tränen so nahe, dass die junge Richterin ihr eine Pause anbot – die Angela dann aber doch nicht in Anspruch nahm.
Im Prozess waren sich einig, dass die Drohung mit Nacktfotos - wem gegenüber auch immer – nun wirklich nicht in Ordnung gewesen sei. Eine andere Frage sei es aber, ob dieses private Fisternöllchen-Tohuwabohu wirklich ein Fall fürs Strafgericht sei oder ob man das Verfahren besser einstelle, gab die Richterin zu bedenken.
Staatsanwaltschaft fordert Freispruch
Die Referendarin der Staatsanwaltschaft sah das auch so, telefonierte aber, wie dies bei Auszubildenden üblich ist, noch mit ihrem Ausbilder in der Staatsanwaltschaft und kam dann zurück in den Verhandlungsaal: Nein, ein Fall für eine Verfahrenseinstellung sei das doch nicht. Aber ein Fall für einen Freispruch. Denn der Anklagevorwurf, Giuseppe habe Angela mit seiner Drohung nötigen wollen, habe sich in der Verhandlung ja als falsch herausgestellt.
Den Freispruch gab es dann auch flugs. Ex-Liebhaber Giuseppe, der nach eigenen Worten zum ersten Mal auf der Anklagebank gesessen hatte, zeigte sich hoch erleichter: „Es möge nun jeder sein Leben leben“, gab er seiner Hoffnung auf eine dauerhafte Befriedung der Lage Ausdruck.